Gründerzuschuss für Selbstständige

Tafelschrift Gründerzuschuss für Selbstständige
Selbstständige und Existenzgründer können einen Gründerzuschuss beantragen

Für viele Existenzgründer ist der Gründerzuschuss für Selbstständige sehr verlockend. Im Jahr 2015 erhielten 26.500 Antragsteller eine Förderung, davon waren 2.717 Neuanträge. Die Förderung ermöglicht jedoch nicht einen lückenlosen Übergang vom Angestelltenverhältnis in eine geförderte Selbstständigkeit. Die Antragsteller müssen ganz konkrete Auflagen einhalten, um den Gründerzuschuss für Selbstständige zu erhalten.

Wer hat Anspruch auf den Gründerzuschuss für Selbstständige?

Als Antragsteller müssen Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld vorweisen, der noch mindestens 150 Tage umfasst. Es besteht daher nicht die Möglichkeit, direkt aus Ihrem bisherigen Job mit dem Gründerzuschuss in die Selbstständigkeit zu starten. Auch wenn Sie Arbeitslosengeld 2 beziehen, besteht für Sie kein Anspruch auf einen Gründerzuschuss. Allerdings könnten Sie in diesem Fall einen Antrag auf Einstiegsgeld beim Jobcenter einreichen.

Sollte der Gründerzuschuss bewilligt werden, mindert sich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld um jene Tage, in denen Sie die Förderung in Höhe des bezogenen Arbeitslosengeldes erhalten.

Weitere Voraussetzungen für den Gründerzuschuss

Um den Gründerzuschuss zu erhalten, müssen Sie zudem nachweisen können, dass die zukünftige selbstständige Arbeit mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst und somit zur Beendigung Ihrer Arbeitslosigkeit führt. Hinzu kommt ein Nachweis Ihrer persönlichen Eignung. Haben Sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die angestrebte Selbstständigkeit? In einer individullen Existenzgründerberatung können Sie sich für dieses Gespräch entsprechend wappnen.

Des Weiteren prüft die Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit Ihrer Gründungsidee. Sollten hier Zweifel bestehen, hilft eine fachkundige Stellungnahme weiter, die Sie dem Sachbearbeiter vorlegen können. Diese bescheinigt Ihnen, welche Erfolgschancen für Ihre Selbstständigkeit zu erwarten sind.

Höhe und Bezugsdauer des Gründerzuschuss

Der Gründerzuschuss kann für einen Zeitraum von bis zu 15 Monaten bewilligt werden. In den ersten sechs Monaten umfasst die Förderung die Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro für die soziale Absicherung. Wenn für die folgenden neun Monate eine intensive Geschäftstätigkeit nachgewiesen werden kann, die einer hauptberuflichen Tätigkeit gleicht, können erneut 300 Euro pro Monat bewilligt werden. Eine erneute Förderung über den Gründerzuschuss für Selbstständige kann frühstens 24 Monate nach Ende der letzten Förderung erfolgen. Sollten Sie während einer Förderphase das Lebensjahr für die Regelaltersrente vollendet haben, erhalten Sie ab dem Folgemonat keinen Zuschuss mehr.

Vorbereitung des Gesprächs bei der Agentur für Arbeit

Für das Gespräch bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Bereiten Sie eine schlüssige Argumentation vor, um die Chance für eine Bewilligung zu erhöhen. Grundsätzlich gibt es keinen Rechtsanspruch für einen Gründerzuschuss. Die Förderung soll zu einer nachhaltigen beruflichen Integration beitragen. Möchten Sie beispielsweise als Friseur einen eignen Friseursalon eröffnen, obwohl es genügend freie Stellen gibt, haben Sie nur wenig Chancen auf einen Gründerzuschuss. Sollten Sie tatsächlich eine Absage erhalten, bestehen Sie darauf, diese schriftlich zu bekommen, damit Sie gegebenenfalls in Widerspruch gehen oder gar eine Klage einreichen können.


Weitere Informationen zum Gründerzuschuss für Selbstständige erhalten Sie erhalten Sie im Rahmen einer individuellen Existenzgründungsberatung der EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH.