Eine Neuerung im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ermöglicht die vereinfachte und beschleunigte Anerkennung der Berufsabschlüsse von Einwanderern aus der Europäischen Union. Diese Novelle hat der Bundestag im November beschlossen.
Migranten aus der Europäischen Union und dem europäischen Wirtschaftsraum, die für eine Arbeitsaufnahme nach Deutschland kommen, können ihren Antrag auf die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation ab dem nächsten Jahr auch elektronisch stellen, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung.
So genannte „einheitliche Ansprechpartner“ haben sich dabei auf den Kontakt mit ausländischen Firmen und Einwanderern spezialisiert. An diese Ansprechpartner können die Anträge geschickt werden. Sie fungieren als Vermittlungsstelle zwischen Antragstellern und den jeweiligen Anerkennungsstellen.
Durch die Novelle gibt es jetzt außerdem ein Frist von sechs Monaten, in denen der Antragsteller noch weitere Qualifikationen, wie etwa zur Verbesserung der Deutschkenntnisse (Nachqualifizierung) absolvieren kann. Außerdem will die Bundesregierung prüfen, ob zusätzlich zum Förderprogramm “Integration durch Qualifizierung – IQ” ein nationales Programm gestartet werden kann, mit dem Nachqualifizierungsmaßnahmen für Antragsteller, die in Deutschland wohnen, finanziell gefördert werden können.
Das würde denen helfen, die kein Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Arbeitsförderung nach SGB III erhalten und deswegen die Nachqualifizierung oft nicht bezahlen können.
Zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in Deutschland gibt es detaillierte Informationen unter www.anerkennung-in-deutschland.de. Hier gibt es außerdem Informationen zur Berufsanerkennung für Flüchtlinge.
Weitere Hinweise vor Ort, zur Anerkennung der Berufsabschlüsse von Migranten sowie zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie in unseren Informationsveranstaltungen direkt vor Ort bei der EWU Dr.Wallberg&Partner GmbH: