Berufe für Asylbewerber

Praktika und Berufe für Asylbewerber

Auch für Asylbewerber gibt es die Möglichkeit in Betrieben unter bestimmten Voraussetzungen ein Praktikum oder eine Ausbildung zu machen. Allerdings dürfen Asylanten und gedul­dete Personen eine Erwerbstätigkeit prin­zi­piell nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde auf­nehmen. Diese braucht wie­derum nor­ma­ler­weise die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die genauen Voraussetzungen richten sich jeweils nach der Art der Tätigkeit:

Praktika

Als Praktikant gilt, wer durch eine bestimmte Tätigkeit in einer Firma prak­ti­sche Fähigkeiten zur Vorbereitung auf eine künf­tige pro­fes­sio­nelle Tätigkeit erlangen will. Das beinhaltet nor­ma­ler­weise eine gewisse Eingliederung in den Betriebsablauf des Unternehmens. Je nach Art der Praktikums ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erfor­der­lich.

Eignungsfeststellung

Oft kann ein Arbeitgeber nicht abschätzen, ob ein Asylbewerber oder Geduldeter mit Aufenthaltsberechtigung die rich­tige Eignung für einen Job auf­weist. Daher kann eine Eignungsfeststellung im Rahmen einer durch die Bundesagentur für Arbeit geför­derten Maßnahme erfolgen. Dabei soll fest­ge­stellt werden, ob die Person die grund­sätz­liche fach­liche Kompetenz für den Zielberuf hat.

Diese betrieb­liche Prüfung darf maximal sechs Wochen dauern. Die Asylanten und Geduldeten dürfen dabei keine Arbeitsleistungen erle­digen, die nor­ma­ler­weise bezahlt werden müssten und sie dürfen auch nicht in die betrieb­liche Organisation der Firma inte­griert werden.

Berufsorientierung

Asylbewerber und Geduldete haben auch die Möglichkeit ein Berufsorientierungs-Praktikum in einer Firma zu absol­vieren, wenn sie noch keine abge­schlos­sene Berufsausbildung haben, aber die Aufnahme einer Ausbildung in Deutschland anstreben. Grundvoraussetzung ist, dass die betrieb­liche Tätigkeit einen Bezug zur ange­strebten Berufsausbildung hat. Maximal darf diese Art von Praktikum drei Monate betragen.

Asylanten und Geduldete können so durch eine vor­über­ge­hende Tätigkeit in einem Unternehmen prak­ti­sche Erfahrungen sam­meln. Zu beachten ist, dass dabei der all­ge­meine Mindestlohn nicht gilt.

Einstiegsqualifizierung

Asylbewerber oder Geduldete, die eine bestimmte Berufsausbildung anstreben, können gege­be­nen­falls an einer Qualifizierungsmaßnahme teil­nehmen, die durch die Bundesagentur für Arbeit geför­dert wird. Das ermög­licht Firmen Ausbildungsinteressenten an eine Ausbildung her­an­zu­führen, die momentan noch nicht für eine Ausbildung geeignet sind, etwa, wenn sie die deut­sche Sprache noch nicht spre­chen, lern­be­ein­träch­tigt sind oder sonst sozial benach­tei­ligt sind.

Diese Maßnahme ermög­licht in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten im Betrieb Kompetenzen und Fähigkeiten zu erlangen. Nötig ist dafür der Abschluss eines Qualifizierungsvertrags.

Eine betrieb­liche Ausbildung können Asylbewerber und Flüchtlinge nach Angaben der Handwerkskammer Potsdam ohne Zustimmung der BA beginnen.

Weitere Hinweise vor Ort, zu Praktikas und Berufen für Asylbewerber sowie zur Privaten Arbeitsvermittlung und Fördermöglichkeiten erhalten Sie in unseren Informationsveranstaltungen direkt  vor Ort bei der EWU Dr.Wallberg&Partner GmbH:

Arbeitsvermittlung Leipzig, Arbeitsvermittlung Berlin, Arbeitsvermittlung Cottbus, Arbeitsvermittlung Köln oder Arbeitsvermittlung Gera an den ent­spre­chenden Standorten.

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