Auch für Asylbewerber gibt es die Möglichkeit in Betrieben unter bestimmten Voraussetzungen ein Praktikum oder eine Ausbildung zu machen. Allerdings dürfen Asylanten und geduldete Personen eine Erwerbstätigkeit prinzipiell nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde aufnehmen. Diese braucht wiederum normalerweise die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die genauen Voraussetzungen richten sich jeweils nach der Art der Tätigkeit:
Als Praktikant gilt, wer durch eine bestimmte Tätigkeit in einer Firma praktische Fähigkeiten zur Vorbereitung auf eine künftige professionelle Tätigkeit erlangen will. Das beinhaltet normalerweise eine gewisse Eingliederung in den Betriebsablauf des Unternehmens. Je nach Art der Praktikums ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Oft kann ein Arbeitgeber nicht abschätzen, ob ein Asylbewerber oder Geduldeter mit Aufenthaltsberechtigung die richtige Eignung für einen Job aufweist. Daher kann eine Eignungsfeststellung im Rahmen einer durch die Bundesagentur für Arbeit geförderten Maßnahme erfolgen. Dabei soll festgestellt werden, ob die Person die grundsätzliche fachliche Kompetenz für den Zielberuf hat.
Diese betriebliche Prüfung darf maximal sechs Wochen dauern. Die Asylanten und Geduldeten dürfen dabei keine Arbeitsleistungen erledigen, die normalerweise bezahlt werden müssten und sie dürfen auch nicht in die betriebliche Organisation der Firma integriert werden.
Asylbewerber und Geduldete haben auch die Möglichkeit ein Berufsorientierungs-Praktikum in einer Firma zu absolvieren, wenn sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber die Aufnahme einer Ausbildung in Deutschland anstreben. Grundvoraussetzung ist, dass die betriebliche Tätigkeit einen Bezug zur angestrebten Berufsausbildung hat. Maximal darf diese Art von Praktikum drei Monate betragen.
Asylanten und Geduldete können so durch eine vorübergehende Tätigkeit in einem Unternehmen praktische Erfahrungen sammeln. Zu beachten ist, dass dabei der allgemeine Mindestlohn nicht gilt.
Asylbewerber oder Geduldete, die eine bestimmte Berufsausbildung anstreben, können gegebenenfalls an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen, die durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert wird. Das ermöglicht Firmen Ausbildungsinteressenten an eine Ausbildung heranzuführen, die momentan noch nicht für eine Ausbildung geeignet sind, etwa, wenn sie die deutsche Sprache noch nicht sprechen, lernbeeinträchtigt sind oder sonst sozial benachteiligt sind.
Diese Maßnahme ermöglicht in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten im Betrieb Kompetenzen und Fähigkeiten zu erlangen. Nötig ist dafür der Abschluss eines Qualifizierungsvertrags.
Eine betriebliche Ausbildung können Asylbewerber und Flüchtlinge nach Angaben der Handwerkskammer Potsdam ohne Zustimmung der BA beginnen.
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