Bitkom-Analyse zur deut­schen Start-up-Politik

Tafelschrift: Bitkom-Analyse zur deutschen Start-up-Politik
Aktuelle Bitkom-Analyse zur deutschen Start-up-Politik

Die der­zei­tige Bundesregierung hat sich in ihrem letzten Wahlprogramm für Startups und Gründer stark­ge­macht. Keine andere Regierung hat jemals so viele Maßnahmen und Initiativen ange­kün­digt wie sie. Die Ideen und Ziele wurden im Koalisationsvertrag, in der Digitalen Agenda sowie in der Hightech-Strategie fest­ge­halten. Eine aktu­elle Bitkom Studie hat nun aus­ge­wertet, welche Maßnahmen tat­säch­lich ergriffen und welche Ziele bisher erreicht wurden.

Aktueller Stand zur Umsetzung von Zielen und Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die erreichten Ziele, teil­weise umge­setzten Maßnahmen und die bisher noch offenen Aufgaben in der Start-up-Politik der Bundesregierung:

Existenzgründer und Wachstumsfinanzierung

Erreichte Ziele:

  • Fortsetzung des High-Tech Gründerfonds (HTGF) – im Herbst 2017 startet der HTGF III

Teilweise umge­setzte Maßnahmen:

  • Förderung des bewährten Gründercoachings
  • Steigerung der Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investoren
  • Verlässlicher Rechtsrahmen für Crowdfunding

Noch offene Aufgaben:

  • International wett­be­werbs­fä­hige Gestaltung recht­li­cher und steu­er­li­cher Rahmenbedingungen für Wagniskapital

In diesem Bereich wurde also nur ein von sechs ange­strebten Zielen erreicht. Ein mageres Ergebnis für die Wachstumsfinanzierung von Start-ups.

Digitales Wachstumland Nr. 1 in Europa

Erreichte Ziele:

  • Weiterentwicklung der Instrumente der KfW zur Gründerunterstützung
  • Fortführung des Existenzgründerzuschusses
  • Fortsetzung des Beirats “Junge Digitale Wirtschaft”
  • Fortführung der Investitionszuschüsse
  • Prüfung der Einführung eines neuen Börsensegments “Neuer Markt 2.0”

Teilweise umge­setzte Maßnahmen:

  • Weckung eines neuen Gründergeistes
  • Entbürokratisierung von Antragsverfahren & Überprüfung von Förderinstrumenten
  • Vereinfachung des Gründungsprozesses durch eine “One-Stop-Agency”
  • Aufbau eines inno­va­tiven Netzwerkes für Start-ups
  • Erhöhung der Zahl der IT-Fachkräfte durch Bildungs-und Qualifizierungsmaßnahmen
  • Steigerung der Attraktivität des Investitionsstandortes Deutschland
  • Einführung eines Venture-Capital-Gesetzes
  • Steigerung der Attraktivität von Investments in junge Wachstumsunternehmen

Noch offene Aufgaben:

  • Etablierung einer Kultur der zweiten Chance
  • Einführung einer “Gründungszeit” (analog zum Modell der Familienpflegezeit)
  • Weiterentwicklung von Stock-Options-Modellen
  • Entwicklung fairer Standardverträge durch die Kammern

Auch hier ist das Hauptziel noch lange nicht erreicht: Deutschland befindet sich nach wie vor nicht auf Platz 1 auf der Liste von Wachstumsländern in Europa. Es gibt noch einiges zu tun…

Steuerpolitik

In der Steuerpolitik für Start-ups gab es nur ein erklärtes Ziel, wel­ches erfreu­li­cher­weise auch erreicht wurde. Hier wurde eine ergeb­nis­of­fene Prüfung der künf­tigen steu­er­li­chen Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzen ange­strebt, bei dem vor allem Lösungen gesuchten werden sollten, für Fälle, bei denen sich ein Investor von seinem Engagement zurück­zieht.

Der Bundesrat hatte die Aufhebung der Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen gefor­dert, was die Bundesregierung ablehnte. Der Beschluss erfolgte im September 2015 vom Kabinett im Rahmen eines “Eckpunktepapiers Wagniskapital”.

Weitere geplante oder bereits umge­setzte Maßnahmen der Bundesregierung

Ein wei­teres Ziel war die Entbürokratisierung für Gründer und deren Befreiung von Berichts- und Informationspflichten in den ersten drei Jahren ab Gründung. Dieses Ziel wurde nur teil­weise erreicht. Bund und Länder arbeiten an einer Neuausrichtung als “Einheitlicher Ansprechpartner 2.0” mit dem Leitmotiv einer unter­neh­mens­freund­li­chen Verwaltung. Die Umsetzungsphase dauert aller­dings noch bis Ende 2017 an.

Auf der Digitalen Agenda stand Internationalisierung der Start-ups durch Ausbau inter­na­tio­naler Acceleratoren – ein Ziel, das erreicht wurde. Im Jahr 2014 kam ein Standort in New York, 2015 ein wei­terer in Boston hinzu.

Weiterhin wurde gemeinsam mit dem Europäischen Investionsfonds die ERP/EIF-Wachstumsfaszilität über 500 Mio. Euro ein­ge­richtet, die im März 2016 star­tete.

Und schließ­lich wurden Förderbedingungen des “EXIST-Gründerstipendiums” sowie des “EXIST-Forschungstransfers” ver­bes­sert. Lesen Sie dazu unseren Beitrag Bessere Förderbedingungen für Existenzgründer in der Wissenschaft.

Die kom­plette Bitkom-Studie finden Sie hier.


Weitere Informationen zur Existenzgründung erhalten Sie im Rahmen einer indi­vi­du­ellen Existenzgründerberatung der EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH.