Die derzeitige Bundesregierung hat sich in ihrem letzten Wahlprogramm für Startups und Gründer starkgemacht. Keine andere Regierung hat jemals so viele Maßnahmen und Initiativen angekündigt wie sie. Die Ideen und Ziele wurden im Koalisationsvertrag, in der Digitalen Agenda sowie in der Hightech-Strategie festgehalten. Eine aktuelle Bitkom Studie hat nun ausgewertet, welche Maßnahmen tatsächlich ergriffen und welche Ziele bisher erreicht wurden.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die erreichten Ziele, teilweise umgesetzten Maßnahmen und die bisher noch offenen Aufgaben in der Start-up-Politik der Bundesregierung:
Erreichte Ziele:
Teilweise umgesetzte Maßnahmen:
Noch offene Aufgaben:
In diesem Bereich wurde also nur ein von sechs angestrebten Zielen erreicht. Ein mageres Ergebnis für die Wachstumsfinanzierung von Start-ups.
Erreichte Ziele:
Teilweise umgesetzte Maßnahmen:
Noch offene Aufgaben:
Auch hier ist das Hauptziel noch lange nicht erreicht: Deutschland befindet sich nach wie vor nicht auf Platz 1 auf der Liste von Wachstumsländern in Europa. Es gibt noch einiges zu tun…
In der Steuerpolitik für Start-ups gab es nur ein erklärtes Ziel, welches erfreulicherweise auch erreicht wurde. Hier wurde eine ergebnisoffene Prüfung der künftigen steuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzen angestrebt, bei dem vor allem Lösungen gesuchten werden sollten, für Fälle, bei denen sich ein Investor von seinem Engagement zurückzieht.
Der Bundesrat hatte die Aufhebung der Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen gefordert, was die Bundesregierung ablehnte. Der Beschluss erfolgte im September 2015 vom Kabinett im Rahmen eines “Eckpunktepapiers Wagniskapital”.
Ein weiteres Ziel war die Entbürokratisierung für Gründer und deren Befreiung von Berichts- und Informationspflichten in den ersten drei Jahren ab Gründung. Dieses Ziel wurde nur teilweise erreicht. Bund und Länder arbeiten an einer Neuausrichtung als “Einheitlicher Ansprechpartner 2.0” mit dem Leitmotiv einer unternehmensfreundlichen Verwaltung. Die Umsetzungsphase dauert allerdings noch bis Ende 2017 an.
Auf der Digitalen Agenda stand Internationalisierung der Start-ups durch Ausbau internationaler Acceleratoren – ein Ziel, das erreicht wurde. Im Jahr 2014 kam ein Standort in New York, 2015 ein weiterer in Boston hinzu.
Weiterhin wurde gemeinsam mit dem Europäischen Investionsfonds die ERP/EIF-Wachstumsfaszilität über 500 Mio. Euro eingerichtet, die im März 2016 startete.
Und schließlich wurden Förderbedingungen des “EXIST-Gründerstipendiums” sowie des “EXIST-Forschungstransfers” verbessert. Lesen Sie dazu unseren Beitrag Bessere Förderbedingungen für Existenzgründer in der Wissenschaft.
Die komplette Bitkom-Studie finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Existenzgründung erhalten Sie im Rahmen einer individuellen Existenzgründerberatung der EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH.