Bitkom-Analyse zur deutschen Start-up-Politik

Tafelschrift: Bitkom-Analyse zur deutschen Start-up-Politik
Aktuelle Bitkom-Analyse zur deutschen Start-up-Politik

Die derzeitige Bundesregierung hat sich in ihrem letzten Wahlprogramm für Startups und Gründer starkgemacht. Keine andere Regierung hat jemals so viele Maßnahmen und Initiativen angekündigt wie sie. Die Ideen und Ziele wurden im Koalisationsvertrag, in der Digitalen Agenda sowie in der Hightech-Strategie festgehalten. Eine aktuelle Bitkom Studie hat nun ausgewertet, welche Maßnahmen tatsächlich ergriffen und welche Ziele bisher erreicht wurden.

Aktueller Stand zur Umsetzung von Zielen und Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die erreichten Ziele, teilweise umgesetzten Maßnahmen und die bisher noch offenen Aufgaben in der Start-up-Politik der Bundesregierung:

Existenzgründer und Wachstumsfinanzierung

Erreichte Ziele:

  • Fortsetzung des High-Tech Gründerfonds (HTGF) – im Herbst 2017 startet der HTGF III

Teilweise umgesetzte Maßnahmen:

  • Förderung des bewährten Gründercoachings
  • Steigerung der Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investoren
  • Verlässlicher Rechtsrahmen für Crowdfunding

Noch offene Aufgaben:

  • International wettbewerbsfähige Gestaltung rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen für Wagniskapital

In diesem Bereich wurde also nur ein von sechs angestrebten Zielen erreicht. Ein mageres Ergebnis für die Wachstumsfinanzierung von Start-ups.

Digitales Wachstumland Nr. 1 in Europa

Erreichte Ziele:

  • Weiterentwicklung der Instrumente der KfW zur Gründerunterstützung
  • Fortführung des Existenzgründerzuschusses
  • Fortsetzung des Beirats “Junge Digitale Wirtschaft”
  • Fortführung der Investitionszuschüsse
  • Prüfung der Einführung eines neuen Börsensegments “Neuer Markt 2.0”

Teilweise umgesetzte Maßnahmen:

  • Weckung eines neuen Gründergeistes
  • Entbürokratisierung von Antragsverfahren & Überprüfung von Förderinstrumenten
  • Vereinfachung des Gründungsprozesses durch eine “One-Stop-Agency”
  • Aufbau eines innovativen Netzwerkes für Start-ups
  • Erhöhung der Zahl der IT-Fachkräfte durch Bildungs-und Qualifizierungsmaßnahmen
  • Steigerung der Attraktivität des Investitionsstandortes Deutschland
  • Einführung eines Venture-Capital-Gesetzes
  • Steigerung der Attraktivität von Investments in junge Wachstumsunternehmen

Noch offene Aufgaben:

  • Etablierung einer Kultur der zweiten Chance
  • Einführung einer “Gründungszeit” (analog zum Modell der Familienpflegezeit)
  • Weiterentwicklung von Stock-Options-Modellen
  • Entwicklung fairer Standardverträge durch die Kammern

Auch hier ist das Hauptziel noch lange nicht erreicht: Deutschland befindet sich nach wie vor nicht auf Platz 1 auf der Liste von Wachstumsländern in Europa. Es gibt noch einiges zu tun…

Steuerpolitik

In der Steuerpolitik für Start-ups gab es nur ein erklärtes Ziel, welches erfreulicherweise auch erreicht wurde. Hier wurde eine ergebnisoffene Prüfung der künftigen steuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzen angestrebt, bei dem vor allem Lösungen gesuchten werden sollten, für Fälle, bei denen sich ein Investor von seinem Engagement zurückzieht.

Der Bundesrat hatte die Aufhebung der Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen gefordert, was die Bundesregierung ablehnte. Der Beschluss erfolgte im September 2015 vom Kabinett im Rahmen eines “Eckpunktepapiers Wagniskapital”.

Weitere geplante oder bereits umgesetzte Maßnahmen der Bundesregierung

Ein weiteres Ziel war die Entbürokratisierung für Gründer und deren Befreiung von Berichts- und Informationspflichten in den ersten drei Jahren ab Gründung. Dieses Ziel wurde nur teilweise erreicht. Bund und Länder arbeiten an einer Neuausrichtung als “Einheitlicher Ansprechpartner 2.0” mit dem Leitmotiv einer unternehmensfreundlichen Verwaltung. Die Umsetzungsphase dauert allerdings noch bis Ende 2017 an.

Auf der Digitalen Agenda stand Internationalisierung der Start-ups durch Ausbau internationaler Acceleratoren – ein Ziel, das erreicht wurde. Im Jahr 2014 kam ein Standort in New York, 2015 ein weiterer in Boston hinzu.

Weiterhin wurde gemeinsam mit dem Europäischen Investionsfonds die ERP/EIF-Wachstumsfaszilität über 500 Mio. Euro eingerichtet, die im März 2016 startete.

Und schließlich wurden Förderbedingungen des “EXIST-Gründerstipendiums” sowie des “EXIST-Forschungstransfers” verbessert. Lesen Sie dazu unseren Beitrag Bessere Förderbedingungen für Existenzgründer in der Wissenschaft.

Die komplette Bitkom-Studie finden Sie hier.


Weitere Informationen zur Existenzgründung erhalten Sie im Rahmen einer individuellen Existenzgründerberatung der EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH.