Hilfe in Corona-Krise: Beratungsförderung für Unternehmen 

Hilfe in Corona-Krise: Beratungsförderungen angepasst
Ein Lichtblick für Unternehmen: Der Bund erlässt eine Beratungsförderung für eine verbesserte Hilfe während der Corona-Krise.

Je rasanter eine Krise Einzug hält, umso länger hallt ihr Echo nach. Die Corona-Krise schmerzt besonders: Der bundesweite Shutdown führt zu Verdienstausfällen, Produktionsstopps oder Geschäftsschließungen, die zahlreiche Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage bringen. Um Unternehmer und Selbstständige vor dem Kentern zu bewahren, wirft die Bundesregierung einen Rettungsring. 

Die verabschiedeten Schutzmaßnahmen bieten Unterstützung in Form von finanziellen Zuschüssen. Für Unternehmen, die von Sofortmaßnahmen wie das Beantragen von Kurzarbeitergeld Gebrauch machen wollen, führt das zu einem bürokratischen Drahtseilakt. Doch auch an dieser Stelle werden Unternehmer und Selbstständige fortan besser unterstützt: Abhilfe leistet eine Beratungsförderung in der Corona-Krise.

BAFA erlässt Förderung für Beratungshilfe

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt Unternehmen, die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, eine den Umständen angepasste Beratungsförderung.

Bei einer Beratungsförderung für Unternehmen in Schwierigkeiten geht es darum, mit Hilfe einer Beratung die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens zu erhalten oder aber wiederherzustellen.

Auf einen Blick: Beratungsförderung in der Corona-Krise

Folgende Leistungen umfasst die angepasste Hilfe während der Corona-Krise im Rahmen der Beratungsförderung des BAFA:

  • Betroffene Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 % – maximal jedoch 4.000 Euro – der in Rechnung gestellten Beratungskosten.
  • Bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe können betroffene Unternehmen mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragen.
  • Antragsberechtigten Unternehmen werden von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten durch das BAFA entlastet.
  • Ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung ist für betroffene Unternehmen nicht nötig. 
  • Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.

Schnell-Hilfe in Corona-Krise in Anspruch nehmen

Unser Partner-Team der EWU Unternehmensberatung leistet von der Corona-Krise Betroffenen Beistand. Ziel der Beratung durch spezialisierte Coaches ist es, einen zukunftsweisenden Plan zum Erhalt des Business zu entwickeln. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität, Entschädigung der Personalkosten oder auch Beantragung von Soforthilfen des Landes. 

Die EWU Unternehmensberatung ist für das Beratungsprogramm zugelassen und kann Sie bundesweit unterstützen: ▶ 100 % geförderte Business-Beratung