Hilfe in Corona-Krise: Beratungsförderung für Unternehmen 

Hilfe in Corona-Krise: Beratungsförderungen angepasst
Ein Lichtblick für Unternehmen: Der Bund erlässt eine Beratungsförderung für eine verbesserte Hilfe während der Corona-Krise.

Je rasanter eine Krise Einzug hält, umso länger hallt ihr Echo nach. Die Corona-Krise schmerzt beson­ders: Der bun­des­weite Shutdown führt zu Verdienstausfällen, Produktionsstopps oder Geschäftsschließungen, die zahl­reiche Unternehmen in eine wirt­schaft­liche Schieflage bringen. Um Unternehmer und Selbstständige vor dem Kentern zu bewahren, wirft die Bundesregierung einen Rettungsring. 

Die ver­ab­schie­deten Schutzmaßnahmen bieten Unterstützung in Form von finan­zi­ellen Zuschüssen. Für Unternehmen, die von Sofortmaßnahmen wie das Beantragen von Kurzarbeitergeld Gebrauch machen wollen, führt das zu einem büro­kra­ti­schen Drahtseilakt. Doch auch an dieser Stelle werden Unternehmer und Selbstständige fortan besser unter­stützt: Abhilfe leistet eine Beratungsförderung in der Corona-Krise.

BAFA erlässt Förderung für Beratungshilfe

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt Unternehmen, die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, eine den Umständen ange­passte Beratungsförderung.

Bei einer Beratungsförderung für Unternehmen in Schwierigkeiten geht es darum, mit Hilfe einer Beratung die wirt­schaft­liche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens zu erhalten oder aber wie­der­her­zu­stellen.

Auf einen Blick: Beratungsförderung in der Corona-Krise

Folgende Leistungen umfasst die ange­passte Hilfe wäh­rend der Corona-Krise im Rahmen der Beratungsförderung des BAFA:

  • Betroffene Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 % – maximal jedoch 4.000 Euro – der in Rechnung gestellten Beratungskosten.
  • Bis zur Ausschöpfung der maxi­malen Zuschusshöhe können betrof­fene Unternehmen meh­rere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes bean­tragen.
  • Antragsberechtigten Unternehmen werden von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten durch das BAFA ent­lastet.
  • Ein Informationsgespräch mit einem regio­nalen Ansprechpartner vor Antragstellung ist für betrof­fene Unternehmen nicht nötig. 
  • Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis ein­schließ­lich 31. Dezember 2020 gestellt werden.

Schnell-Hilfe in Corona-Krise in Anspruch nehmen

Unser Partner-Team der EWU Unternehmensberatung leistet von der Corona-Krise Betroffenen Beistand. Ziel der Beratung durch spe­zia­li­sierte Coaches ist es, einen zukunfts­wei­senden Plan zum Erhalt des Business zu ent­wi­ckeln. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität, Entschädigung der Personalkosten oder auch Beantragung von Soforthilfen des Landes. 

Die EWU Unternehmensberatung ist für das Beratungsprogramm zuge­lassen und kann Sie bun­des­weit unter­stützen: ▶ 100 % geför­derte Business-Beratung