Darf der Lebenslauf aus mehreren Seiten bestehen?

Der Umfang Ihres Lebenslaufs hängt von Ihrer bisherigen Laufbahn ab. Haben Sie einschlägige Berufserfahrungen vorzuweisen, die für die ausgeschriebene Stelle relevant sind, gehören diese mit Tätigkeitsangabe in Ihren Lebenslauf. Beschränken Sie sich jedoch auf maximal zwei Seiten und halten Sie dabei die Normvorgaben ein.

Vermeiden Sie es, Ihre Angaben ohne Formatierung aneinander zu quetschen oder aber in einer schwer lesbaren Schriftart oder -größe darzustellen.

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