Die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abschaffung der Mindestbemessungsgrenze für Selbstständige in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde von der Bundesregierung abgelehnt. Auch die Fraktion Die Linke hatte sich für eine solche Regelung stark gemacht.
Die Begründung der Regierung stützt sich auf das sogenannte Solidarprinzip, das innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse herrscht. Würden Selbstständige bis zu einem bestimmten Verdienst von Abgaben an die Krankenkasse befreit werden, ginge dies zulasten dieser Solidargemeinschaft. Daher müssten auch freiwillig Versicherte ihren Beitrag leisten, um umfassende Leistungen zu empfangen.
Die Krankenkassen prüfen nun, inwiefern sie den Mindestbeitrag für Selbstständige zumindest etwas senken können. Denn nicht jeder, der eine selbstständiger Unternehmer ist, ist auch wohlhabend. Es gibt durchaus Unternehmer ohne stabiles wirtschaftliches Einkommen. Allerdings wäre eine Senkung des Mindestbeitrags mit erheblichen Kosten auf Seiten der Krankenkassen verbunden.
Derzeit beträgt der Mindestbeitrag für Selbstständige 342,00 Euro. Kritiker stören sich vor allem an der Bemessungsgrundlage für diesen Betrag. Da im Sozialgesetzbuch derzeit ein fiktives (Mindest-)Einkommen von 2.179 Euro hinterlegt ist, dient dieser Betrag als Berechnungsgrundlage – auch, wenn das tatsächliche Einkommen unterhalb des Betrages liegt.
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