GKV-Mindestbeitrag für Selbstständige bleibt

GKV Mindestbeitrag für Selbstständige
Beschlossen: Der GKV-Mindestbeitrag für Selbstständige bleibt

Die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abschaffung der Mindestbemessungsgrenze für Selbstständige in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde von der Bundesregierung abgelehnt. Auch die Fraktion Die Linke hatte sich für eine solche Regelung stark gemacht.

GKV-Mindestbeitrag für Selbstständige unterstützt das Solidarprinzip

Die Begründung der Regierung stützt sich auf das sogenannte Solidarprinzip, das innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse herrscht. Würden Selbstständige bis zu einem bestimmten Verdienst von Abgaben an die Krankenkasse befreit werden, ginge dies zulasten dieser Solidargemeinschaft. Daher müssten auch freiwillig Versicherte ihren Beitrag leisten, um umfassende Leistungen zu empfangen.

Prüfung einer Senkung des Mindestbeitrags für Selbstständige

Die Krankenkassen prüfen nun, inwiefern sie den Mindestbeitrag für Selbstständige zumindest etwas senken können. Denn nicht jeder, der eine selbstständiger Unternehmer ist, ist auch wohlhabend. Es gibt durchaus Unternehmer ohne stabiles wirtschaftliches Einkommen. Allerdings wäre eine Senkung des Mindestbeitrags mit erheblichen Kosten auf Seiten der Krankenkassen verbunden.

Wie wird der Mindestbeitrag für Selbstständige ermittelt?

Derzeit beträgt der Mindestbeitrag für Selbstständige 342,00 Euro. Kritiker stören sich vor allem an der Bemessungsgrundlage für diesen Betrag. Da im Sozialgesetzbuch derzeit ein fiktives (Mindest-)Einkommen von 2.179 Euro hinterlegt ist, dient dieser Betrag als Berechnungsgrundlage – auch, wenn das tatsächliche Einkommen unterhalb des Betrages liegt.


Weitere Informationen zur Existenzgründung im Allgemeinen und zur Krankenversicherung für Selbstständige im Speziellen erhalten Sie im Rahmen eines Gründercoachings der EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH.