Der Mindestlohn steigt 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro. Eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung fand nun heraus, dass besonders Startups durch den Mindestlohn stärker belastet werden als bisher angenommen.
Als der Mindestlohn noch diskutiert wurde, gingen elf Prozent der befragten Unternehmen davon aus, dass sie von der Regelung betroffen sein werden. Nach Einführung des Mindestlohns gaben nun rund 20 Prozent an, dass sie Lohnanpassungen vornehmen mussten und weitere zehn Prozent beschwerten sich über die zusätzliche Belastung aufgrund der neu anfallenden Bürokratie.
Der Aufwand für Berichtspflichten oder schriftliche Nachweise von Arbeitsstunden bindet besonders in Startups Arbeitskräfte, die eigentlich das Wachstum der Firma vorantreiben sollten. Doch die wenigsten Jungunternehmer verfügen bereits über eine eigene Personalabteilung, die sich solchen Belangen ausführlicher widmen könnte.
Die größte Belastung seien jedoch nach Aussage der Unternehmen die höheren Löhne, die gezahlt werden müssen. Aufgrund des neuen Mindestlohnes ab 2017 wird es besonders für Startups schwierig, Praktikanten und (studentische) Hilfskräfte zu finden. Für junge Unternehmen sind flexible Lohnmodelle wichtig, da ihre Umsätze noch starken Schwankungen unterliegen. Ist ihnen eine derartige Lohngestaltung aufgrund der Bestimmungen zum Mindestlohn nicht möglich, fürchten die Autoren der Studie, dass Startups deutlich vorsichtiger als bisher ihre Wachstumspläne in die Tat umsetzen werden.
Die vollständige Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung können Sie hier nachlesen.
Weitere Informationen zum Thema Existenzgründung, Startups und Mindestlohn erhalten Sie im Rahmen eines Gründercoachings der EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH.