Fachkundige Stellungnahme für Ihren Gründungszuschuss

Tragfähigkeitsbescheinigung für Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld

Wir ana­ly­sieren mit Ihnen Ihre per­sön­liche, fach­liche und unter­neh­me­ri­sche Eignung für die geplante Existenzgründung. Neben der reinen Erstellung der fach­kun­digen Stellungnahme bzw. Tragfähigkeitsbescheinigung geben wir Hinweise zu wei­teren indi­vi­duell nutz­baren Potentialen und erar­beiten eine vor­läu­fige Prognose über die Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhabens. Nutzen Sie die jah­re­lange Erfahrung unserer kom­pe­tenten Gründungsberater um die Chance auf einen Gründungszuschuss zu erhalten oder um das Einstiegsgeld zu bean­tragen.

Vor der Gründung fach­kun­dige Stellungnahme ein­holen

Das Ziel der Beratung ist eine objek­tive Beurteilung Ihrer geplanten Existenzgründung durch eine fach­kun­dige Stelle unter Zuhilfenahme bewährter Analysetechniken. Sie erfahren, inwie­weit Sie als Gründer eine Unternehmerpersönlichkeit besitzen, welche Rahmenbedingungen auf Ihre Geschäftsidee ein­wirken und bekommen eine betriebs­wirt­schaft­liche Einschätzung zu Ihrem Vorhaben.

Professionelle Beratung rund um Ihre Gründung mit AVGS

Nach Abschluss der Maßnahme erhalten Gründer und Gründerinnen von uns ein Teilnahmezertifikat für Ihre Unterlagen. Denn die fach­kun­dige Stellungnahme gilt als Voraussetzung für eine Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. Arbeitsagentur oder durch das Jobcenter. Gerne infor­mieren wir Sie vorab, wie Sie auch diesen Schritt wäh­rend Ihrer Gründungsphase för­dern lassen können. Kontaktieren Sie uns dazu. Wir stehen Ihnen bun­des­weit zur Verfügung!

Wozu benö­tigen Existenzgründer*innen eine fach­kun­dige Stellungnahme für den Businessplan?

Die fach­kun­dige Stellungnahme ist ein Gutachten zur Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhaben und Voraussetzung für einen Zuschuss. Die Tragfähigkeitsprüfung und Stellungnahme kann von Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Arbeitsagentur bei der Entscheidung über die Vergabe eines Gründungszuschuss (SGB III) im Zusammenhang mit Ihrer Existenzgründung anhand eines Businessplans ein­ge­holt werden. Die Jobcenter können ebenso eine Prüfung des Geschäftsplans bzw. des Businessplans über eine fach­kun­dige Stelle anfor­dern, um über das Einstiegsgeld (SGBII) ent­scheiden zu können.

Die Tragfähigkeitsbescheinigung basiert auf der Bewertung einer Reihe von Faktoren, ein­schließ­lich der ein­schlä­gigen Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen, Fachkenntnisse und der betriebs­wirt­schaft­li­chen Tragfähigkeit im Gebiet Ihres Gründungsvorhaben und ist somit wichtig um einen Gründerzuschuss zu erhalten. Die fach­kun­dige Stelle nimmt eine Einschätzung, inklu­sive der Begutachtung Ihres Businessplans vor, schaut ob die Faktoren für die beab­sich­tigte Geschäftstätigkeit aus­rei­chen, prüft die Realisierbarkeit und ob das Konzept trag­fähig ist und stellt dann die Tragfähigkeitsbescheinigung aus. 

Gern ana­ly­sieren und prüfen wir Ihren Businessplan und Finanzierungsplan um Sie bei der Beantragung des Gründungszuschusses zu unter­stützen. Weiterhin erhalten Sie von uns wert­volle Tipps, damit der Start in die Selbständigkeit gelingt.

Das erbringt die fach­kun­dige Stelle

Unser Coaching-Angebot richtet sich nach Ihren Anforderungen. Mögliche Schwerpunkte neben der fach­kun­digen Stellungnahme können sein:

  • Betrachtung der Gründungsidee und des anvi­sierten Marktes
  • ange­mes­sene Beurteilung der per­sön­li­chen Eignung
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
  • Tipps zur Verbesserung und Überarbeitung
  • Durchführung einer Mindestumsatzberechnung
  • Erstellung eines Stärken-Schwächen-Profils
  • Erarbeitung von alter­na­tiven Chancen am Markt
  • Erstellung eines Lebenslauf soweit not­wendig

jetzt kon­takt auf­nehmen und mehr über unser coaching-angebot “fach­kun­dige stel­lung­nahme” mit avgs erfahren!

oder jetzt direkt anrufen unter 0800 34 44 445

Unser Coaching-Angebot auf einen Blick:

Termin: nach Absprache inner­halb von 1 bis 4 Wochen

Dauer: bis zu 10 Einheiten à 45 Minuten

Form: per­sön­li­ches oder vir­tu­elles Einzelcoaching

Kosten: kos­tenlos mit AVGS

Kein AVGS? Entdecken Sie unsere Angebote für Privatzahler.

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