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Wie gebe ich meinen frü­hest­mög­li­chen Eintrittstermin bekannt?

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Oft bitten Unternehmen in Ihren offe­rierten Stellenanzeigen um die Angabe des frü­hest­mög­li­chen Eintrittstermins poten­zi­eller Kandidaten. Natürlich sind Sie nicht dazu ver­pflichtet, eine Angabe zu machen. Sofern jedoch danach gefragt wird, gehört es zum guten Ton, einen vor­läu­figen Zeitpunkt im Anschreiben zu nennen. Wenn Sie diesen beim Schreiben Ihrer Bewerbung noch nicht defi­nieren können, greifen Sie auf andere Ihnen bekannte Anhaltspunkte zurück. 

Hierfür eignen sich ver­schie­dene Formulierungen: 

  • Nach Ablauf meiner 3‑monatigen Kündigungsfrist stehe ich Ihnen mit voller Einsatzbereitschaft zur Verfügung.
  • Ich stehe Ihnen auf­grund meiner Kündigungsfrist gerne, aber frü­hes­tens aber dem TT.MM.JJJJ zur Verfügung.
  • Ich werde meine Ausbildung zum TT.MM.JJJJ abschließen und stehe ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung.

Gehen Sie der­zeit keiner Beschäftigung nach, können Sie Ihre Einsatzbereitschaft wie folgt dar­legen:

  • Ein kurz­fris­tiger Einstieg ist mir mög­lich, da ich ver­trag­lich der­zeit nicht gebunden bin.
  • Einer sofor­tigen Arbeitsaufnahme steht nichts ent­gegen.
  • Mein aktu­elles Beschäftigungsverhältnis endet regulär am TT.MM.JJJJ. Im Anschluss könnte ich umge­hend bei Ihnen anfangen.

Mit der Angabe Ihres frü­hest­mög­li­chen Eintrittstermins erzeugen Sie Planungssicherheit – sowohl für das suchende Unternehmen als auch für sich selbst.