Oft bitten Unternehmen in Ihren offerierten Stellenanzeigen um die Angabe des frühestmöglichen Eintrittstermins potenzieller Kandidaten. Natürlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, eine Angabe zu machen. Sofern jedoch danach gefragt wird, gehört es zum guten Ton, einen vorläufigen Zeitpunkt im Anschreiben zu nennen. Wenn Sie diesen beim Schreiben Ihrer Bewerbung noch nicht definieren können, greifen Sie auf andere Ihnen bekannte Anhaltspunkte zurück.
Hierfür eignen sich verschiedene Formulierungen:
- Nach Ablauf meiner 3‑monatigen Kündigungsfrist stehe ich Ihnen mit voller Einsatzbereitschaft zur Verfügung.
- Ich stehe Ihnen aufgrund meiner Kündigungsfrist gerne, aber frühestens aber dem TT.MM.JJJJ zur Verfügung.
- Ich werde meine Ausbildung zum TT.MM.JJJJ abschließen und stehe ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung.
Gehen Sie derzeit keiner Beschäftigung nach, können Sie Ihre Einsatzbereitschaft wie folgt darlegen:
- Ein kurzfristiger Einstieg ist mir möglich, da ich vertraglich derzeit nicht gebunden bin.
- Einer sofortigen Arbeitsaufnahme steht nichts entgegen.
- Mein aktuelles Beschäftigungsverhältnis endet regulär am TT.MM.JJJJ. Im Anschluss könnte ich umgehend bei Ihnen anfangen.
Mit der Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins erzeugen Sie Planungssicherheit – sowohl für das suchende Unternehmen als auch für sich selbst.