Gründercoaching mit AVGS

Geförderte Maßnahmen für die Existenzgründung dank AVGS

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird von der Agentur für Arbeit oder Jobcenter aus­ge­stellt und hilft Arbeitssuchenden beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Mit dem Förderinstrument AVGS haben Sie die Möglichkeit, an ver­schie­denen Beratungsmaßnahmen teil­zu­nehmen. Mit einem AVGS Coaching können jähr­lich viele Jobsuchende zu ihrer beruf­li­chen Weiterentwicklung kom­pe­tent beraten werden. Erfahren Sie hier, welche AVGS Coachings rund um das Thema Existenzgründung für Sie als geför­derte Maßnahme in Frage kommen.

Unsere Angebote für eine Gründerberatung mit AVGS

Sie möchten mit einer Existenzgründung raus aus der Arbeitslosigkeit und als Gründer beruf­lich Fuß fassen?
Wählen Sie aus unserem viel­fäl­tigen Angebot und lassen Sich kos­tenlos auf Ihre Selbständigkeit vor­be­reiten!

Mit einem AVGS zur kos­ten­losen grün­der­be­ra­tung

Sind Sie im Besitz eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS), erhalten Sie viele unserer Beratungsformate kos­tenlos. Damit haben Sie die ein­zig­ar­tige Möglichkeit, sich ganz indi­vi­duell auf Ihre Gründung vor­zu­be­reiten. In per­sön­li­chen Einzelcoachings stimmen wir nach Ihren Bedürfnissen Themenschwerpunkte ab und führen Sie pro­fes­sio­nell durch ein­zelne Module der Gründerberatung mit AVGS.

Was ist ein AVGS?

Der AVGS steht für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein und wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter aus­ge­stellt. Er dient als Legitimierung für die Kostenübernahme von ver­schie­denen Fördermöglichkeiten unter­schied­li­cher Maßnahmen für die erfolg­reiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Wer hat Anspruch auf einen AVGS?

Sind Sie seit min­des­tens sechs Wochen als arbeit­su­chend gemeldet und/oder beziehen Arbeitslosengeld I, haben Sie als arbeits­su­chende Person die Möglichkeit einen AVGS zu bean­tragen. Dazu zählen auch Hochschulabsolventen, Berufsrückkehrer, aber auch Selbstständige. Bei dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein han­delt es sich um eine „Kann-Leistung“ zur Unterstützung Ihrer Selbstständigkeit bzw. beruf­li­chen Wiedereinstieg. Die Bewilligung wird von Ihrer jeweils zustän­digen Mitarbeiter der Arbeitsagentur oder Jobcenter ver­geben.

Wie erhalte ich einen AVGS?

Einen AVGS bean­tragen Sie schrift­lich, tele­fo­nisch oder per­sön­lich bei Ihrer ört­li­chen Arbeitsagentur oder Jobcenter. Diese ent­scheidet im Anschluss indi­vi­duell über die Gewährung, die zeit­liche Befristung und gege­be­nen­falls ört­liche Beschränkungen für die von Ihnen bean­tragte Maßnahme.

Wie ver­wende ich einen AVGS?

Haben Sie sich für eine für Sie pas­sende Maßnahme ent­schieden, die die Vorgaben eines Gründercoaching mit AVGS erfüllt, kon­tak­tieren Sie den Maßnahmeträger. Kann dieser Ihnen eine Teilnahme zusi­chern, erhalten Sie eine Bestätigung. Danach kon­tak­tieren Sie Ihre Vermittlungsfachkraft, die ebenso prüfen wird, ob Ihnen die Maßnahme beruf­lich wei­ter­hilft.
Sie stellt außerdem fest, ob die Bedingungen des AVGS erfüllt sind. Sind letzt­end­lich alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bewilligungsbescheid. Dieses Schreiben bestä­tigt, dass Sie an der Maßnahme teil­nehmen dürfen.

Welche Kosten ent­stehen für mich mit einem AVGS?

Für die Teilnahme an einer Maßnahme ent­stehen Ihnen keine Kosten, sofern Sie einen schrift­li­chen Bewilligungsbescheid von Ihrer Vermittlungsfachkraft erhalten haben. Entstehen Ihnen Kosten für Fahrt und Kinderbetreuung, besteht eine Möglichkeit auf Rückerstattung nach Rücksprache mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Wo findet das Gründercoaching mit AVGS statt?

Eine regio­nale Beschränkung zur Durchführung Ihrer Maßnahme zum Gründercoaching mit­tels AVGS ist mög­lich. In der Regel haben Sie jedoch freie Wahl des Anbieters inner­halb des „Tagespendelbereiches“, der 50 bis 100 km Entfernung zum Anbieter umfasst, bzw. inner­halb einer Stadt oder Region. Aus diesem Grund ist Karriere.Haus an meh­reren Standorten bun­des­weit ver­treten. Zudem gibt es die Möglichkeit online an Maßnahmen teil­zu­nehmen, welche in vir­tu­ellen Meetingräumen statt­finden.

Vorlage für einen Antrag auf einen Vermittlungs- und Aktivierungsgutschein (AVGS) her­un­ter­laden.

Geförderte AVGS Gründercoaching-Maßnamen mit Gutschein

Wird Ihnen ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bewil­ligt, können Sie sich für das Existenzgründercoaching anmelden. Nutzen Sie Ihre Chance
und lernen Sie in meist meh­reren Sitzungen alles wich­tige für Ihre Gründung. Sie erhalten aus­rei­chend Zeit in diesem inten­siven Prozess,
um die Inhalte zu reflek­tieren und das Wissen nach­haltig vor- und nach­zu­be­reiten. Unser AVGS-Coaching begleitet Sie auf Ihrem Weg der Gründung
von der ersten Geschäftsidee bis zur Ausfertigung Ihres Businessplans. Entscheiden Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen, ob Sie die Gründerberatung
an einem unserer bun­des­weiten Standorte oder vir­tuell als Online-Meeting wahr­nehmen möchten.

Die Vorteile Ihres AVGS-Coachings bei Karriere.Haus

Wir geben Ihnen die Möglichkeit, alle Einzelcoachings spe­ziell nach Ihren Bedürfnissen und indi­vi­du­ellem Wissensstand aus­zu­richten. Dabei sind alle unsere Maßnahmen zer­ti­fi­ziert und sind kon­zep­tio­nell bewährt. Eine fach­kun­dige Expertise und ein breites Methodenrepertoire werden mit wert­vollen Berufserfahrungen aus der Praxis abge­rundet. Dieses kom­pe­tente Fachwissen erhalten Sie mit einem AVGS kos­tenlos und erhöhen damit Ihre Chancen als Gründer erfolg­reich die Arbeitslosigkeit hinter sich zu lassen.

Oder ein­fach das Kontaktformular aus­füllen, wir melden uns schnellst­mög­lich bei Ihnen:

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