Arbeitsvermittler – öffent­lich vs. privat

Arbeitsvermittler wählen
Arbeitsvermittler, private oder öffentliche Arbeitsvermittlung

Öffentliche Jobcenter und pri­vate Arbeitsvermittler

Wer arbeitslos wird, geht erstmal zum Arbeitsamt. Neben diesem öffent­li­chen Arbeitsvermittler gibt es aber auch pri­vate Arbeitsvermittler, die zumin­dest ergän­zend für die Jobsuche hin­zu­ge­zogen werden können. Dieser Beitrag soll beide Möglichkeiten etwas näher beleuchten.

Arbeitslosmeldung drei Monate vorher

Das Bundesarbeitsministerium emp­fiehlt Menschen, die beruf­liche Veränderungen suchen oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sich mög­lichst früh­zeitig arbeitslos zu melden. Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind sogar ver­pflichtet, sich spä­tes­tens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses per­sön­lich bei der Agentur für Arbeit arbeit­su­chend zu melden (dies gilt jedoch nicht bei einer betrieb­li­chen Ausbildung).

Eingliederungsvereinbarung

Die Vermittlung in den Jobcentern beginnt dann nor­ma­ler­weise mit der Feststellung der per­sön­li­chen Fähigkeiten und Kompetenzen, die für eine Arbeitsaufnahme rele­vant sind. Zusammen soll dann grund­sätz­lich eine Vermittlungsstrategie erar­beitet werden, die in eine Eingliederungsvereinbarung ein­fließt. Diese soll sicher­stellen, dass das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit pas­sende Jobangebote raus­sucht. Außerdem wird in der Eingliederungsvereinbarung fest­ge­halten, welche Anstrengungen der Arbeitssuchende selbst unter­nehmen muss.

Die Arbeitsagentur unter­stützt Arbeitslose teils auch durch Eingliederungsleistungen. Wenn es etwa an der Qualifikation man­gelt, stehen ver­schie­dene Möglichkeiten der Weiterbildung zur Verfügung. Arbeitgeber können auch durch Lohnkostenzuschüsse unter­stützt werden, wenn sie Jobsuchende ein­stellen, die sich nicht so leicht ver­mit­teln lassen. Außerdem ist es mög­lich, dass das Jobcenter die Aufnahme einer selb­stän­digen Tätigkeit för­dert.

Ministerium emp­fiehlt pri­vate Arbeitsvermittlung

Das Bundesarbeitsministerium weist aber aus­drück­lich darauf hin, dass Arbeitssuchende auch pri­vate Arbeitsvermittler ihrer Wahl beauf­tragen können. So heißt es in einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 1. Februar 2015: „Durch die Einschaltung von pri­vaten Arbeitsmarktdienstleistern können sich zusätz­liche Chancen auf eine neue Beschäftigung ergeben.”

Private Vermittler benö­tigen eine Gewerbeanmeldung und können bei einer erfolg­rei­chen Vermittlung ein Honorar auch von Arbeitssuchenden ver­langen. Dabei sind nur Erfolgshonorare zulässig, maximal 2000 Euro. Es ent­stehen für den Arbeitslosen also nur Kosten, wenn es klappt.

Für einige Berufsgruppen ist es recht­lich mög­lich, dass sich das Honorar am Einkommen in der ver­mit­telten Tätigkeit ori­en­tiert. Das gilt vor allem für Künstler, Berufssportler, Artisten und Models, die ja teil­weise Millionen ver­dienen.

Wenn es um eine Ausbildungsvermittlung geht, dürfen nur vom Arbeitgeber Vergütungen ver­langt werden.


Weitere Hinweise zum Motivationsschreiben sowie wich­tige Informationen zum Thema Bewerbung erhalten Sie in den Bewerbungstrainings der EWU Dr.Wallberg&Partner GmbH