Stellen Sie sich vor, Sie müssten nicht mehr stundenlang das Internet nach Tipps zur Jobsuche oder zur Selbstständigkeit durchforsten. Stattdessen erhalten Sie persönliche Unterstützung – Schritt für Schritt auf Ihrem Weg. Genau das ermöglicht der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, auch AVGS, AVGS-Gutschein oder Vermittlungsgutschein genannt.
Dieser Gutschein wird von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ausgestellt. Mit ihm können Sie an einem geförderten Einzelcoaching teilnehmen, das Ihnen hilft, Ihre Ziele zu erreichen, ohne auf sich allein gestellt zu sein. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um den Vermittlungsgutschein und wie Sie ihn optimal nutzen können.
Was ist ein AVGS?
Ein AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit und des Jobcenters nach § 45 SGB III. Er ermöglicht Arbeitssuchenden, von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen und angehenden Gründern eine 100 % kostenlose Teilnahme an einem professionellen Einzelcoaching – etwa einem Bewerbungscoaching oder einem Gründercoaching.
Konkret heißt das: Statt stundenlang selbst nach Tipps zur Jobsuche oder Selbstständigkeit zu recherchieren, erhalten Sie eine persönliche Begleitung – Schritt für Schritt auf Ihrem Weg. Die Kosten für das Coaching übernimmt vollständig die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter, sofern Ihnen der Gutschein bewilligt wird und Sie ihn bei einem zertifizierten (AZAV-zugelassenen) Anbieter einlösen.
Für eine berufliche Weiterbildung bietet die Arbeitsagentur und das Jobcenter einen Bildungsgutschein, den Sie separat beantragen können.
Wer hat Anspruch auf einen AVGS?
Alle Menschen, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet sind und Arbeitslosengeld oder Bürgergeld nach SGB II oder SGB III beziehen, können einen Vermittlungsgutschein erhalten.
Er richtet sich an verschiedene Personengruppen, welche arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind – sprich, alle, die einen Job suchen, können von einem AVGS profitieren.
Dazu gehören
- Angestellte,
- Arbeiter,
- Führungskräfte,
- Akademiker,
- Absolventen,
- Menschen in Elternzeit und
- Berufsrückkehrer nach einer längeren Pause.
Auch nebenberuflich tätige Selbstständige, die ihren Lebensunterhalt noch nicht vollständig sichern können, können einen AVGS beantragen. Der AVGS hilft ihnen, wieder in den Beruf einzusteigen bzw. erfolgreich in die Selbständigkeit zu starten.
Auch wenn Sie sich noch in einer laufenden Anstellung befinden, aber bereits eine Kündigung erhalten haben oder Ihre Stelle ausläuft, lohnt es sich, frühzeitig aktiv zu werden. In vielen Fällen kann ein AVGS auch bei drohender Arbeitslosigkeit bewilligt werden – fragen Sie bei Ihrer Arbeitsvermittlung nach.
Solange man arbeitslos gemeldet ist, besteht die Möglichkeit, eine Förderung für ein Einzelcoaching durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter zu erhalten. Sobald man sich selbstständig gemacht hat oder ein Jobangebot angenommen hat, kann der Anspruch auf den Gutschein entfallen.
Fairerweise muss an dieser Stelle erwähnt werden: Bei dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein handelt es sich um eine „Kann-Leistung“. Das bedeutet, dass die Bewilligung von der jeweils zuständigen Sachbearbeitung abhängig ist.
AVGS oder Gründungszuschuss – was ist der Unterschied?
AVGS und Gründungszuschuss werden häufig verwechselt, sind aber zwei völlig unterschiedliche Förderungen der Agentur für Arbeit. Kurz gesagt: Der AVGS finanziert ein Coaching (eine Dienstleistung), der Gründungszuschuss sichert Ihren Lebensunterhalt in der Startphase der Selbstständigkeit (eine Geldleistung). Beide lassen sich sogar sinnvoll kombinieren – ein AVGS-Gründercoaching kann Sie optimal auf den Antrag des Gründungszuschusses vorbereiten.
| Kriterium | AVGS (Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein) | Gründungszuschuss |
|---|---|---|
| Was wird gefördert? | Coaching-Dienstleistung (z. B. Bewerbungs- oder Gründercoaching) | Lebensunterhalt in der Anfangsphase der Selbstständigkeit |
| Art der Leistung | Sachleistung (Gutschein für Coaching) | Geldleistung (monatliche Zahlung) |
| Rechtsgrundlage | § 45 SGB III | § 93 SGB III |
| Für wen? | Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, angehende Gründer | Empfänger von Arbeitslosengeld I, die sich selbstständig machen |
| Voraussetzung | Arbeitssuchend/-los gemeldet, konkreter Bedarf | Mind. 150 Tage Restanspruch auf ALG I, tragfähiger Businessplan |
| Höhe / Wert | Übernahme der kompletten Coaching-Kosten | ALG-I-Satz + 300 € pauschal (6 Monate), danach ggf. Verlängerung |
| Anspruch? | Kann-Leistung (Ermessen der Sachbearbeitung) | Kann-Leistung (Ermessen der Sachbearbeitung) |
Tipp: Wenn Sie sich selbstständig machen möchten, kann ein AVGS-gefördertes Gründercoaching der ideale erste Schritt sein – hier erarbeiten Sie Businessplan und Finanzplan, die Sie anschließend für Ihren Antrag auf Gründungszuschuss benötigen.
Steigern Sie Ihre Chancen auf einen AVGS –
Zeigen Sie Ihrem Arbeitsvermittler ein persönliches Angebot von dem zertifizierten Anbieter Karriere.Haus.
AVGS-Checkliste: Bin ich bereit für ein AVGS-Coaching?
- Habe ich ein konkretes berufliches Ziel oder einen Veränderungswunsch?
- Möchte ich aktiv an meiner beruflichen Situation arbeiten?
- Habe ich ein zertifiziertes Coaching-Angebot recherchiert oder angefragt?
- Bin ich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet?
Wenn Sie die meisten Fragen mit „Ja“ beantworten, ist ein AVGS-Coaching für Sie wahrscheinlich eine passende Unterstützung.
Unverbindlich & Kostenlos
Was kostet ein AVGS-Coaching?
Ein Coaching mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist für Teilnehmer in der Regel vollständig kostenfrei. Die Kosten werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen, sofern der Gutschein bewilligt wurde und der Coaching-Anbieter über eine entsprechende AZAV-Zertifizierung verfügt. Die genaue Höhe des Gutscheins wird nicht als Geldbetrag ausgezahlt. Stattdessen übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten der Maßnahme direkt beim zertifizierten Anbieter.
Für Sie bedeutet das:
- keine Teilnahmegebühren
- keine versteckten Kosten
- professionelle Unterstützung bei Ihrer beruflichen Neuorientierung
Wichtig ist lediglich, dass:
- der Anbieter AZAV-zertifiziert ist
- der AVGS-Gutschein gültig ist
- die Maßnahme vor Beginn genehmigt wurde.
So beantragen Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Leider gibt es kein festes Formular, das man für die Beantragung eines AVGS nutzen kann. Jedoch kann ein AVGS schriftlich, telefonisch oder persönlich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter formlos beantragt werden. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt immer individuell durch Ihre Vermittlungsfachkraft. Dabei wird auch festgelegt:
- ob Sie den Gutschein erhalten,
- für welche Maßnahme er gilt,
- wie lange er gültig ist und
- ob eine regionale Einschränkung besteht.
Damit Ihr Antrag möglichst reibungslos verläuft, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
1. Recherchieren Sie passende Maßnahmen
Bevor Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlung über den Gutschein sprechen, sollten Sie sich informieren, welche Coaching-Maßnahme zu Ihrer aktuellen beruflichen Situation passt.
Geben Sie dafür zum Beispiel folgende Begriffe in die Google-Suche ein: AVGS Bewerbungscoaching, AVGS Einzelcoaching, gefördertes Coachigng Existenzgründung, AVGS Jobcoaching online.
Unser Tipp: Wenden Sie sich direkt an einen nach AZAV zertifizierten Coaching-Anbieter. Viele bieten kostenlose Erstgespräche an, in denen Sie mehr über Inhalte, Ablauf und Fördervoraussetzungen erfahren. Außerdem erhalten Sie auf Wunsch ein maßgeschneidertes Coaching-Angebot, das Sie später für die Antragstellung vorlegen können.
2. Termin mit Ihrem Arbeitsvermittler vereinbaren
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Arbeitsagentur oder Ihrem Jobcenter – entweder telefonisch, online oder direkt vor Ort.
- Erläutern Sie im Gespräch, warum Sie ein AVGS-Coaching für sinnvoll halten.
- Bringen Sie das bereits vorliegende Angebot eines Coaching-Anbieters mit.
- Zeigen Sie, dass Sie motiviert sind, aktiv an Ihrer beruflichen Situation zu arbeiten.
Ein konkretes Coaching-Angebot erhöht in der Regel Ihre Chancen auf die Ausstellung eines AVGS.
AVGS in der Hand? Das sind Ihre nächsten Schritte
Sie haben den AVGS erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Jetzt beginnt der wichtigste Teil – das Coaching.
Falls Sie sich bereits vor der Beantragung für einen Anbieter entschieden haben, informieren Sie diesen nun und senden Sie ihm den vollständigen Gutschein inklusive der Bestätigung des Maßnahmeträgers per E-Mail und Post zur weiteren Bearbeitung zu.
Haben Sie sich noch nicht für einen Anbieter entschieden, gehen Sie nach dem Erhalt des Gutscheins wie folgt vor:
1. Gutschein prüfen
Schauen Sie sich als erstes Ihren Gutschein genau an. Die wichtigsten Punkte, die darauf vermerkt sein sollten:
- Maßnahmenziel: z. B. Heranführung an den Arbeitsmarkt, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen oder bei der Gründung die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
- Gültigkeitszeitraum: Der Gutschein ist in der Regel auf drei Monate befristet. Achten Sie unbedingt auf das Ablaufdatum, denn das Coaching muss spätestens an diesem Tag starten – sonst verliert der Gutschein seine Gültigkeit
- Maßnahmeninhalt: Wenn das Feld „Gruppenmaßnahme“ auf Ihrem Gutschein leer oder mit „keine“ versehen ist, wurde dieser für ein Einzelcoaching ausgestellt
- Regionale Einschränkungen: In manchen Fällen ist der Gutschein nur für bestimmte Standorte gültig
2. Geeigneten Coaching-Anbieter finden
Nun geht es darum, einen passenden Anbieter für Ihr Coaching zu finden. Nutzen Sie dafür gern Google-Suche. Achten Sie dabei auf mehr als nur den Namen:
- Der Anbieter muss AZAV-zertifiziert sein – nur dann kann der Gutschein eingelöst werden
- Inhalte und Schwerpunkte des Coachings sollten zu Ihrer persönlichen Situation passen
- Überprüfen Sie, ob das Coaching online, vor Ort oder hybrid angeboten wird
- Achten Sie darauf, dass die Website transparent und professionell gestaltet ist, und schauen Sie sich die Bewertungen auf Google oder Website an
Unser Tipp: Viele Anbieter bieten kostenlose Erstgespräche – nutzen Sie diese Möglichkeit, um herauszufinden, ob Sie sich gut aufgehoben fühlen.
3. Unverbindliches Erstgespräch führen
Haben Sie einen Anbieter gefunden, der Sie anspricht? Dann vereinbaren Sie ein erstes Gespräch. Darin klären Sie gemeinsam:
- Was Ihre Ziele und Erwartungen sind
- Welche Inhalte im Coaching behandelt werden
- Wie lange das Coaching dauern wird und wie es abläuft
4. Entscheidung und AVGS einreichen
Entspricht ein Angebot Ihren Vorstellungen, so übermitteln Sie Ihren Gutschein inkl. der Bestätigung des Maßnahmeträgers an den ausgewählten Anbieter. Er kümmert sich im Anschluss um Formalien. Dabei füllt der Anbieter die Bestätigung des Maßnahmeträgers aus und sendet diese zur Bewilligung an Ihre Vermittlungskraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Wichtig:
- Starten Sie das Coaching nicht, bevor die Maßnahme bewilligt ist
- Die Bearbeitung dauert je nach Region zwischen wenigen Tagen und zwei Wochen
Nach der offiziellen Bewilligung erhalten Sie und der Coaching-Anbieter eine schriftliche Rückmeldung. Erst dann kann das Coaching offiziell beginnen.
5. Start ins Coaching
Nach der Bewilligung startet Ihr Coaching: Termine werden vereinbart, Inhalte abgestimmt und der Prozess dokumentiert. Sie können sich jetzt voll und ganz auf Ihre Entwicklung konzentrieren – ob es um Bewerbungen, berufliche Klarheit oder eine geplante Gründung geht.
Hinweis zum Datenschutz im Coaching – Alle Gespräche und Inhalte des AVGS-Coachings unterliegen der Schweigepflicht. Ihre persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Das schafft einen geschützten Raum für Ihre berufliche Entwicklung.
Was bringt Ihnen ein AVGS-Coaching konkret? Vier zentrale Vorteile im Überblick.
Ein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördertes Einzelcoaching bietet echten Mehrwert. Dies gilt insbesondere für Selbständige, Arbeitssuchende und Menschen, die sich beruflich neu orientieren möchten. Hier sind vier unschlagbare Vorteile:
1. Maßgeschneidertes Coaching
Ein gefördertes Coaching ist individuell auf die persönlichen Bedürfnisse des Teilnehmers zugeschnitten. Arbeitssuchenden hilft es, berufliche Ziele zu bestimmen, Strategien zur Jobsuche zu entwickeln und mögliche Hürden im Bewerbungsprozess zu überwinden.
Existenzgründer wiederum erhalten spezielle Unterstützung rund um den Auf- und Ausbau Ihrer Geschäftsidee. Dazu gehören solche Themenbereiche wie Business- und Finanzplan, Buchhaltung und Steuern, Marketing, Vertrieb und vieles mehr.
2. Kostenübernahme & Flexibilität
Mit einem Gutschein ist die Coaching-Teilnahme kostenlos. Das Coaching wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bezahlt. Wenn Sie sich für einen Anbieter entscheiden, der Online-Coaching anbietet, entfallen für Sie zudem die Anfahrtskosten. Sie können bequem von zu Hause aus teilnehmen.
3. Förderung der beruflichen Weiterentwicklung
Das Coaching mit dem Schwerpunkt „Jobsuche & Bewerbung“ hilft dabei, Klarheit über die eigenen Stärken und Fähigkeiten zu gewinnen. Das Gründercoaching unterstützt hingegen Selbständige bei der Entwicklung von Geschäftsstrategien und der Vermarktung ihrer Dienstleistungen.
4. Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern
Laut interner Auswertungen von Karriere.Haus finden über 85 % der Teilnehmenden nach einem AVGS-Coaching schneller eine neue berufliche Perspektive – entweder durch eine neue Anstellung oder den erfolgreichen Start in die Selbständigkeit.
Gefördertes Coaching von der Arbeitsagentur mit Karriere.Haus
Karriere.Haus ist ein nach AZAV zertifizierter und zugelassener Anbieter von geförderten AVGS Coachings. Wir betreuen Menschen, die sich beruflich weiterentwickeln oder umorientieren möchten, sowie diejenigen, die sich selbstständig machen wollen. Die Schwerpunkte unserer Einzelcoachings beziehen sich dabei auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden.
Unsere Coaches helfen Ihnen, gute Bewerbungsunterlagen zu erstellen, sich auf Vorstellungsgespräche vorzubereiten und Ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Für angehende Existenzgründer bieten wir umfassende Gründercoachings an, die Sie auf dem Weg in die Selbständigkeit begleiten.
Häufige Fragen und Antworten rund um Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Grundsätzlich ist ein AVGS kostenlos. Er dient dazu, die Kosten für verschiedene Maßnahmen zur Integration von Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt zu decken und kann bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter angefragt werden.
Der AVGS kann an Menschen vergeben werden, die Arbeit suchen. Auch angehende Selbstständige können ihn bekommen. Sie müssen bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitslos gemeldet sein und einen konkreten Bedarf aufweisen.
AVGS-Coaching ist ein individuell gefördertes Einzelcoaching, das durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters finanziert wird. Ziel des Coachings ist es, Ihre berufliche Situation zu verbessern – zum Beispiel durch Bewerbungsunterstützung, berufliche Neuorientierung oder die Vorbereitung auf eine Selbstständigkeit.
Das Coaching ist für Sie kostenfrei, sofern Sie den Gutschein erhalten und bei einem zertifizierten Anbieter einlösen.
Der AVGS deckt Kosten für Maßnahmen zu beruflicher Weiterentwicklung wie ein zielgerichtetes Coaching ab. Zusätzlich können auch die Kosten für die Anfahrt während der Durchführung einer Maßnahme durch einen AVGS abgedeckt werden. Kontaktieren Sie uns mehr für weitere Details – wir beraten Sie gern.
Die Gültigkeit des AVGS variiert und wird von der zuständigen Behörde für jeden einzelnen Teilnehmer individuell bestimmt. Es ist wichtig, innerhalb dieser Frist einen Coaching-Anbieter zu finden und den Gutschein einzulösen.
Wenn der AVGS nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer eingelöst wird, verfällt er. Daher ist es wichtig, den Gutschein rechtzeitig zu nutzen und sich frühzeitig um passende Maßnahmen zu kümmern.
Wenn Sie es fristgerecht nicht geschafft haben, können Sie einen neuen Gutschein beantragen. Wenden Sie sich dazu an die Arbeitsagentur oder das Jobcenter.
Je nach Bedarf können beim AVGS-Bewerbungscoaching folgende Themen behandelt werden:
– Berufliche Neuorientierung
– Erstellung von Bewerbungsunterlagen
– Training der Selbstpräsentation
– Stärken-Schwächen-Analyse
– Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche
u.v.m.
Verschaffen Sie sich den Überblick möglicher Inhalte für Ihr Einzelcoaching in unserer Modulübersicht für Arbeitssuchende.
Je nach Bedarf können beim AVGS-Gründercoaching in der Regel folgende Themen behandelt werden:
– Erstellung eines Businessplans,
– Erstellung eines Finanzplans,
– Buchführung und Steuern,
– Beschaffungswege und -formen
– Vertrieb und Marketing (online & offline)
u.v.m.
Verschaffen Sie sich den Überblick möglicher Inhalte für Ihr Einzelcoaching in unserer Modulübersicht für Gründer.
Unverbindliches Angebot für ein gefördertes Coaching bei Karriere.Haus anfragen
und von Vorteilen eines AVGS profitieren!