AVGS-Coaching: gefördertes Einzelcoaching von der Arbeitsagentur

Viele Arbeitssuchende kennen den Vermittlungsgutschein, der es ermöglicht, einen privaten Arbeitsvermittler zu beauftragen, um einen Job zu finden. Im Jahr 2012 wurde dieser Gutschein erweitert: zum AVGS – dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Dieser ermöglicht ein von der Arbeitsagentur gefördertes Einzelcoaching, in dem Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt vermittelt werden. Der AVGS richtet sich demzufolge an Personen, die eine neue Anstellung finden möchten oder sich selbstständig machen wollen. Doch wer hat Anspruch auf einen AVGS und wie kann er beantragt werden?

Was ist ein AVGS?

AVGS ist die Abkürzung für den sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit. Er dient als Legitimierung für die Kostenübernahme in Form einer Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Maßnahmen zur erfolgreichen Wiedereingliederung von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt.

Welche Fördermöglichkeiten werden mit einem AVGS abgedeckt?

Mit einem AVGS unterstützt die Arbeitsagentur Coachings und Qualifizierungsmaßnahmen, die auf eine Wiedereingliederung von Arbeitslosen abzielen. Als Förderinstrument finanziert der AVGS aber auch Fortbildungen, die einer beruflichen Weiterbildung dienen. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein deckt also drei verschiedene Förderangebote ab:

  • Maßnahme bei einem Träger – MAT: berufliche Weiterbildungen sowie Umschulungen mit einer Dauer von höchstens acht Wochen
  • Maßnahmen bei einem Arbeitgeber – MAG: Probearbeit oder Praktika in einem Unternehmen
  • Maßnahmen bei einem Träger privater Arbeitsvermittler – MPAV: gezielte Personalvermittlung, Bewerbungscoachings, aber auch Outplacement-Beratungen

Während der Durchführung einer AVGS-Maßnahme kommt die Arbeitsagentur mitunter auch für Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung auf. Auch Kosten für die Kinderbetreuung können erstattet werden.

Wer hat Anspruch auf ein gefördertes Einzelcoaching über die Arbeitsagentur?

Personen, die seit mindestens sechs Wochen als arbeitslos gemeldet sind und Arbeitslosengeld I beziehen, haben als Arbeitssuchende Anspruch auf einen AVGS. Hierzu zählen Hochschulabsolventen, Berufsrückkehrer, aber auch Selbstständige. Fairerweise muss erwähnt werden: Bei dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein handelt es sich um eine „Kann-Leistung“. Das bedeutet, dass die Bewilligung von der jeweils zuständigen Sachbearbeitung abhängig ist. 

Ein gefördertes Einzelcoaching können Sie bei der Arbeitsagentur also nur beantragen, solange Sie als arbeitslos gemeldet sind. Haben Sie sich bereits selbstständig gemacht oder eine neue Anstellung angenommen, verfällt der  Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.

haben sie weitere fragen zu einem coaching mit avgs? gern beraten wir sie kostenlos & unverbindlich.

Wie wird ein AVGS beantragt?

Ein AVGS kann schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der örtlichen Arbeitsagentur beantragt werden. Diese entscheidet im Anschluss individuell über die Gewährung, die zeitliche Befristung und gegebenenfalls örtliche Beschränkungen für die gewünschte Förderungsmaßnahme. 

Recherchieren Sie daher vorab, welche Maßnahmen Ihre Bedürfnisse abdecken. Ziehen Sie bei Unklarheiten den entsprechenden Träger hinzu und lassen Sie sich ausführlich zu den Inhalten der AVGS-Coachings beraten. Anschließend stellen Sie der Arbeitsagentur Ihre Auswahl vor und besprechen nochmals, welche beruflichen Vorteile sich für Sie durch das Einzelcoaching ergeben werden. Sind alle Voraussetzungen für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erfüllt, erhalten Sie und der Maßnahmenträger eine Information zu Ihrem Bewilligungsbescheid. Das Coaching kann beginnen.

Gefördertes Coaching von der Arbeitsagentur mit Karriere.Haus

Karriere.Haus ist Anbieter von AVGS-Coachings. Wir betreuen Menschen, die sich beruflich weiterentwickeln oder umorientieren möchten. Die Schwerpunkte unserer Einzelcoachings beziehen sich dabei auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden. Ob Sie ein Unternehmen gründen, sich für eine neue Anstellung bewerben oder aber die nächsthöhere Karrierestufe erzielen möchten, bei Karriere.Haus finden Sie die Maßnahme, die Ihnen das passende Handwerkszeug vermittelt.

Um eine Förderung in Anspruch zu nehmen, sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Der Träger, Kursanbieter oder Arbeitsvermittler muss über eine entsprechende Zertifizierung verfügen, um Coachings mit AVGS durchführen zu dürfen. Karriere.Haus ist ein solcher zertifizierter Träger, der sowohl Existenzgründungsberatungen als auch Bewerbungstrainings anbietet.

Einzelcoaching mit AVGS für Gründer und Gründerinnen

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein speziell für die Existenzgründung können Maßnahmen gefördert werden, die das für eine selbstständige Tätigkeit erforderliche Wissen vermitteln. Dazu zählen Inhalte wie Buchhaltung, Marketing und Personalplanung, aber auch die Prüfung persönlicher Voraussetzungen. Zum Förderumfang des AVGS zählen ebenfalls Maßnahmen, die Vermittlungshemmnisse beseitigen, zum Beispiel Fremdsprachenkurse.

Beim AVGS-Coaching für Existenzgründer ermöglicht die Arbeitsagentur sogenannte Maßnahmen zur “Heranführung an eine selbständige Tätigkeit”. Je nach Bedarf werden dabei verschiedene Schwerpunkte behandelt:

  • Buchhaltungsführung
  • Erstellung eines Businessplans
  • Erstellung eines Finanzplans
  • Beschaffungswege und -formen
  • Online-Marketing
  • u. v. m.

Einen umfangreichen Überblick möglicher Inhalte eines AVGS-Coachings erhalten Sie in unserer Modulübersicht:

AVGS-Einzelcoaching für Bewerbende 

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein greift ebenso, wenn Sie ein Angestelltenverhältnis anstreben. Insbesondere während des Bewerbungsprozesses um eine freie Stelle unterstützt Sie die Arbeitsagentur mit einer Förderung für ein Karrierecoaching

Je nach Bedarf werden beim AVGS-Coaching für Bewerbende unterschiedliche Schwerpunkte behandelt:

  • Potenzialanalyse
  • Erstellung von Bewerbungsunterlagen
  • Erstellung einer Videobewerbung
  • Selbstvermarktung
  • Training eines Vorstellungsgespräches
  • u. v. m.

Einen umfangreichen Überblick möglicher Inhalte eines AVGS-Coachings erhalten Sie in unserer Modulübersicht:


Bei Fragen rund um den AVGS steht Ihnen Karriere.Haus ebenso wie die Arbeitsagentur und das Jobcenter beratend zur Seite. Zögern Sie nicht, uns für ein Gespräch zu kontaktieren.