Was wäre, wenn Sie nicht stundenlang allein im Internet nach den besten Tipps für die Jobsuche suchen müssten? Oder nach Ratschlägen für den Start einer Selbständigkeit? Stellen Sie sich vor, Sie hätten persönliche Unterstützung an Ihrer Seite, die Sie Schritt für Schritt begleitet. Genau das ermöglicht der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, auch AVGS, AVGS-Gutschein oder Vermittlungsgutschein genannt.
Dieser Gutschein wird von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ausgestellt. Mit ihm können Sie an einem geförderten Einzelcoaching teilnehmen, das Ihnen hilft, Ihre Ziele zu erreichen, ohne auf sich allein gestellt zu sein. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um den Vermittlungsgutschein und wie Sie ihn optimal nutzen können.
“AVGS” steht für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Der AVGS-Gutschein kann für verschiedene Maßnahmen zur beruflichen (Wieder-)Eingliederung gemäß § 45 SGB III genutzt werden. Mit einem AVGS haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, ein Coaching in Anspruch zu nehmen, das der Aktivierung, beruflichen Eingliederung oder der Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit dient.
Insgesamt zielt der Vermittlungsgutschein darauf ab, Arbeitssuchende bei der Jobsuche sowie Existenzgründer bei der Unternehmensgründung zu unterstützen.
Für eine berufliche Weiterbildung bietet die Arbeitsagentur und das Jobcenter einen Bildungsgutschein, den Sie auch beantragen können.
Menschen, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet sind und Arbeitslosengeld oder Bürgergeld nach SGB II oder SGB III beziehen, können einen Vermittlungsgutschein erhalten.
Er richtet sich an verschiedene Personengruppen, welche arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind. Alle, die einen Job suchen, können von einem AVGS profitieren.
Dazu gehören
Auch nebenberuflich tätige Selbstständige, die ihren Lebensunterhalt noch nicht vollständig sichern können, können einen AVGS beantragen. Der AVGS hilft ihnen, wieder in den Beruf einzusteigen bzw. erfolgreich in die Selbständigkeit zu starten.
Solange man arbeitslos gemeldet ist, besteht die Möglichkeit, eine Förderung für ein Einzelcoaching durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter zu erhalten. Sobald man sich selbstständig gemacht hat oder ein Jobangebot angenommen wurde, kann der Anspruch auf den Gutschein entfallen.
Fairerweise muss erwähnt werden: Bei dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein handelt es sich um eine „Kann-Leistung“. Das bedeutet, dass die Bewilligung von der jeweils zuständigen Sachbearbeitung abhängig ist.
Zeigen Sie Ihrem Arbeitsvermittler ein persönliches Angebot von dem zertifizierten Anbieter Karriere.Haus.
Ein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördertes Einzelcoaching bietet echten Mehrwert. Dies gilt insbesondere für Selbständige, Arbeitssuchende und Menschen, die sich beruflich neu orientieren möchten. Hier sind drei unschlagbare Vorteile:
Ein gefördertes Coaching ist individuell auf die persönlichen Bedürfnisse des Teilnehmers zugeschnitten. Arbeitssuchenden hilft es, berufliche Ziele zu bestimmen, Strategien zur Jobsuche zu entwickeln und mögliche Hürden im Bewerbungsprozess zu überwinden.
Existenzgründer wiederum erhalten spezielle Unterstützung für ihre Geschäftsidee, um sich auf die Selbständigkeit vorzubereiten und sie aufzubauen.
Mit einem Gutschein ist die Coaching-Teilnahme kostenlos. Das Coaching wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bezahlt. Wenn Sie sich für einen Anbieter entscheiden, der Online-Coaching anbietet, entfallen für Sie zudem die Anfahrtskosten. Sie können bequem von zu Hause aus teilnehmen.
Das Coaching mit dem Schwerpunkt „Jobsuche & Bewerbung“ hilft dabei, Klarheit über die eigenen Stärken und Fähigkeiten zu gewinnen. Das Gründercoaching unterstützt hingegen Selbständige bei der Entwicklung von Geschäftsstrategien und der Vermarktung ihrer Dienstleistungen.
In jedem Fall bietet das Coaching gezielte Unterstützung, die sowohl Ihre persönliche als auch Ihre berufliche Entwicklung fördert.
Ein AVGS kann schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der örtlichen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter beantragt werden. Diese entscheiden dann einzeln über die Gewährung der Förderung. Sie legen auch die Dauer und mögliche örtliche Beschränkungen fest.
Folgende drei Schritte sind für die Beantragung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines sinnvoll:
Recherchieren Sie vorab, welche Maßnahmen Ihre Bedürfnisse abdecken. Dafür können Sie beispielsweise folgende Suchbegriffe in die Google-Suche eingeben: „AVGS Bewerbungscoaching“, „gefördertes Coaching“, „AVGS Gründercoaching“.
💡Unser Tipp: Bei Fragen wenden Sie sich an einen Coaching-Anbieter*. Lassen Sie sich zu den Inhalten Ihres möglichen AVGS-Coachings beraten. Oftmals ist die Kontaktaufnahme kostenlos und unverbindlich, und Sie können direkt ein unverbindliches Angebot erhalten.
* Bitte beachten Sie, dass, um ein gefördertes Einzelcoaching bei einem bestimmten Anbieter in Anspruch zu nehmen, muss der Träger, Kursanbieter oder Arbeitsvermittler über eine Zertifizierung für die Durchführung der Coachings mit AVGS verfügen.
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. Sprechen Sie dort über die Vorteile des AVGS-Coachings für Sie. Präsentieren Sie dabei auch das bereits vorliegende Coaching-Angebot Ihres favorisierten Anbieters.
Wenn alle Voraussetzungen für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erfüllt sind, bekommen Sie ein Bescheid über die Bewilligung des Coachings. Dieser geht auch an den ausgewählten Anbieter. Dann kann das Einzelcoaching starten.
Karriere.Haus ist zugelassener sowie DEKRA-zertifizierter Anbieter von geförderten AVGS Coachings. Wir betreuen Menschen, die sich beruflich weiterentwickeln oder umorientieren möchten, sowie diejenigen, die sich selbstständig machen wollen. Die Schwerpunkte unserer Einzelcoachings beziehen sich dabei auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden.
Unsere Coaches helfen Ihnen, gute Bewerbungsunterlagen zu erstellen, sich auf Vorstellungsgespräche vorzubereiten und Ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Für angehende Existenzgründer bieten wir umfassende Gründercoachings an, die Sie auf dem Weg in die Selbständigkeit begleiten.
Grundsätzlich ist ein AVGS kostenlos. Er dient dazu, die Kosten für verschiedene Maßnahmen zur Integration von Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt zu decken und kann bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter angefragt werden.
Der AVGS kann an Menschen vergeben werden, die Arbeit suchen. Auch angehende Selbstständige können ihn bekommen. Sie müssen bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitslos gemeldet sein und einen konkreten Bedarf aufweisen.
Der AVGS deckt Kosten für Maßnahmen zu beruflicher Weiterentwicklung wie ein zielgerichtetes Coaching ab. Zusätzlich können auch die Kosten für die Anfahrt während der Durchführung einer Maßnahme durch einen AVGS abgedeckt werden. Kontaktieren Sie uns mehr für mehr Details – wir beraten Sie gern.
Die Gültigkeit des AVGS variiert und wird von der zuständigen Behörde für jeden einzelnen Teilnehmer individuell bestimmt. Es ist wichtig, innerhalb dieser Frist einen Coaching-Anbieter zu finden und den Gutschein einzulösen.
Wenn der AVGS nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer eingelöst wird, verfällt er. Daher ist es wichtig, den Gutschein rechtzeitig zu nutzen und sich frühzeitig um passende Maßnahmen zu kümmern.
Wenn Sie es fristgerecht nicht geschafft haben, können Sie einen neuen Gutschein beantragen. Wenden Sie sich dazu an die Arbeitsagentur oder das Jobcenter.
Je nach Bedarf können beim AVGS-Bewerbungscoaching folgende Themen behandelt werden:
Verschaffen Sie sich den Überblick möglicher Inhalte für Ihr Einzelcoaching in unserer Modulübersicht für Arbeitssuchende.
Je nach Bedarf können beim AVGS-Gründercoaching in der Regel folgende Themen behandelt werden:
Verschaffen Sie sich den Überblick möglicher Inhalte für Ihr Einzelcoaching in unserer Modulübersicht für Gründer.
Der AVGS ist ein wertvolles Instrument zur Unterstützung von Arbeitssuchenden und angehenden Existenzgründern. Er bietet persönliche Förderung und verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Jedoch bleibt es eine „Kann-Leistung“, die im Ermessen der Sachbearbeitung liegt. Erhöhen Sie Ihre Chancen auf Genehmigung, indem Sie ein persönliches Angebot von Karriere.Haus anfordern. Das Angebot reichen Sie an Ihren Arbeitsvermittler weiter, mit der Bitte, einen AVGS auszustellen.
und von Vorteilen eines AVGS profitieren!