Bewerbungskosten von der Steuer absetzen

Steuererklärung u. a. zum Absetzen von Bewerbungskosten
Alle bei der Jobsuche anfallenden Kosten, sogenannte Bewerbungskosten, können Sie von der Steuer absetzen. Wir zeigen, wie es geht.

Haben Sie schon mal darauf geachtet, wie viele Kosten im Laufe eines Bewerbungsprozesses anfallen können? Sogenannte Bewerbungskosten ent­stehen bereits bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Haben diese über­zeugt und Sie werden zum Bewerbungsgespräch ein­ge­laden, fallen wei­tere Kostenpunkte wie Anfahrt und Verpflegung an. Nehmen Sie meh­rere Vorstellungsgespräche wahr, kann sich eine beacht­liche Summe ergeben. Zum Glück können Sie sämt­liche Ausgaben, die Sie in die Jobsuche inves­tieren, als Bewerbungskosten von der Steuer absetzen. Erfahren Sie, welche Beträge Sie gel­tend machen können.

Was sind Bewerbungskosten?

Ob Ihre Bewerbung erfolg­reich war oder nicht: Ausgaben, die im Rahmen Ihrer Jobsuche ent­stehen, können Sie in Ihrer Steuererklärung gel­tend machen. Denn laut Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 han­delt es sich um Werbungskosten, die Ihnen das Finanzamt erstattet. Somit können Sie Bewerbungskosten von der Steuer absetzen. Und das sogar als Pauschale ohne Quittungsbeleg bis zu 1.000 Euro: 

  • Für eine Bewerbung bzw. Bewerbungsmappe per Post fallen der­zeit ins­ge­samt 8,50 Euro an.
  • Für eine Online-Bewerbung bzw. Bewerbung per E‑Mail fallen der­zeit ins­ge­samt 2,50 Euro an. 

Verfügen Sie über alle Rechnungsbelege Ihrer Ausgaben im Bewerbungsprozess, addieren Sie diese und geben den Gesamtbetrag in Ihrer Steuererklärung an. Das lohnt sich selbst­ver­ständ­lich nur, wenn Ihre Bewerbungskosten über dem oben genannten Pauschalbetrag liegen. 

Was zählt zu absetz­baren Bewerbungskosten?

Bewerbungskosten umfassen alle Posten, die im Zusammenhang mit Ihrer Jobsuche stehen:

  • Briefpapier, Briefumschläge und Briefmarken sowie Klarsichtfolien und Präsentationsmappen bei pos­ta­li­schen Bewerbungen
  • ein­fache Kopien
  • beglau­bigte Kopien
  • Druckerpatronen
  • Bewerbungsfotos und Musterarbeiten
  • Ratgeber wie Bücher und Webinare mit Tipps zur Bewerbung
  • Gebühren zur Teilnahme an einem Bewerbungscoaching oder ‑seminar
  • Gebühren für Bewerbungsschreiber
  • offene Kosten für ein Probearbeiten, die der poten­zi­elle Arbeitgeber nicht begli­chen hat
  • Fahrtkosten mit 0,30 Euro pro gefah­renem Kilometer, die der poten­zi­elle Arbeitgeber nicht begli­chen hat
  • Fahrt‑, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, die der poten­zi­elle Arbeitgeber nicht begli­chen hat
  • anfal­lende Parkgebühren oder Fahrkarten für öffent­liche Verkehrsmittel
  • Unfallkosten auf der Fahrt zu einem Bewerbungsgespräch oder Probearbeitstag

Professionelles Bewerbungscoaching

Auch für Bewerbungscoachings fallen Bewerbungskosten an, die Sie von Ihrer Steuer absetzen können. Die Beratungsangebote von Karriere.Haus ver­folgen ins­be­son­dere das Ziel, Ihre Erfolgschancen bei der Jobsuche zu stei­gern.

Bewerbung schreiben lassen

Möchten Sie einen Schritt weiter gehen und Ihre Bewerbungsunterlagen von einem Experten erstellen lassen, heben Sie auch in diesem Fall die Rechnung auf.

Was gilt es beim Absetzen der Bewerbungskosten zu beachten?

Geben Sie Bewerbungskosten in Ihrer Steuererklärung nur an, wenn diese auch wirk­lich ange­fallen sind. Sprich: Wenn Sie auch wahr­heits­gemäß Bewerbungen ver­schickt haben. Denn das Finanzamt darf zur Gewährung Ihrer Bewerbungskosten einen Nachweis for­dern. Haben Sie keine Rechnungsbelege ein­ge­reicht, halten Sie Absageschreiben oder aber Einladungen zu Bewerbungsgesprächen bereit, um Ihr Anrecht auf einen Pauschalbetrag nach­zu­weisen. Jedoch liegt es immer im Ermessen des bear­bei­tenden Finanzbeamten, in wel­cher Höhe die Bewerbungskosten in Ihrer Steuererklärung aner­kannt werden.

Wo werden die Bewerbungskosten in der Steuererklärung abge­setzt?

Um die Bewerbungskosten von der Steuer abzu­setzen, benö­tigen Sie die “Anlage N” der Steuererklärung. Zunächst tragen Sie Ihre Einkünfte ein, ab Seite zwei die Bewerbungskosten. Diese fallen unter den Begriff “Werbungskosten”. Reicht Ihnen der Platz dort nicht aus, so können Sie mit einem Vermerk “Siehe Anlage” unter “Weitere Werbungskosten” die rest­li­chen Kosten fest­halten. Auf den letzten beiden Seiten ist Platz für Mehraufwendungen, falls Sie für einen wei­teren Haushalt auf­kommen müssen.

Welche Kosten erstattet das Arbeitsamt?

Sind Sie bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet, können Sie die Erstattung Ihrer Bewerbungskosten auch dort bean­tragen. Bis zu 260 Euro können Sie jähr­lich für anfal­lende Kosten gel­tend machen. Mitunter über­nimmt die Agentur für Arbeit auch Fahrtkosten und Ausgaben für ange­mes­sene Kleidung. Diese sollten Sie aber vor dem Vorstellungsgespräch bean­tragen. Auch hier gilt: Die Bewilligung liegt im Ermessen des Sachbearbeitenden.

Bewerbungscoaching mit AVGS

Als arbeits­lose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Person können Sie mit­tels eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins sogar kos­tenlos an einem Bewerbungstraining teil­nehmen. Einen soge­nannten AVGS stellt das für Sie zustän­dige Jobcenter aus.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen redak­tio­nellen Text han­delt und keine steu­er­liche Beratung.