Bewerbungskosten von der Steuer absetzen: Was zählt, wie viel und wie es geht

Steuererklärung u. a. zum Absetzen von Bewerbungskosten
Alle bei der Jobsuche anfallenden Kosten, sogenannte Bewerbungskosten, können Sie von der Steuer absetzen. Wir zeigen, wie es geht.

Alle Ausgaben, die im Rahmen Ihrer Jobsuche entstehen, können Sie als Bewerbungskosten von der Steuer absetzen – unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war. Das Finanzamt erkennt diese Kosten als Werbungskosten gemäß § 9 EStG an. Ohne Belege gilt eine Pauschale zwischen 8,50 und 15 Euro pro Postbewerbung und 2,50 Euro pro Online-Bewerbung. Wir zeigen, was genau absetzbar ist, wie Sie die Kosten eintragen und worauf Sie achten sollten.

Was sind Bewerbungskosten?

Bewerbungskosten sind alle Ausgaben, die direkt mit Ihrer Jobsuche zusammenhängen. Laut Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 zählen sie zu den Werbungskosten und können in der Steuererklärung geltend gemacht werden – auch dann, wenn Sie keine Stelle gefunden haben. Entscheidend ist, dass die Kosten tatsächlich entstanden sind und Sie die Bewerbungen nachweisen können.

Welche Bewerbungskosten können Sie absetzen?

Absetzbar sind alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit Ihrer Jobsuche stehen. Dazu gehören:

  • Briefpapier, Briefumschläge, Briefmarken sowie Klarsichtfolien und Präsentationsmappen bei postalischen Bewerbungen
  • Einfache und beglaubigte Kopien
  • Druckerpatronen
  • Bewerbungsfotos und Musterarbeiten
  • Ratgeber wie Bücher und Webinare mit Tipps zur Bewerbung
  • Gebühren für die Teilnahme an einem Bewerbungscoaching oder -seminar
  • Gebühren für professionelle Bewerbungsschreiber
  • Offene Kosten für ein Probearbeiten, die der potenzielle Arbeitgeber nicht übernommen hat
  • Fahrtkosten mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer, sofern der Arbeitgeber diese nicht erstattet hat
  • Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, die nicht vom Arbeitgeber beglichen wurden
  • Parkgebühren oder Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel
  • Unfallkosten auf der Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch oder Probearbeitstag

Pauschbeträge ohne Belege

Haben Sie keine Rechnungen gesammelt, können Sie trotzdem Pauschbeträge ansetzen:

Diese Beträge können Sie ohne Einzelnachweis geltend machen – bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000 Euro jährlich.

Bewerbungskosten und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Was Sie wissen müssen

Wichtig zu verstehen: Bewerbungskosten zählen zu den Werbungskosten. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 1.230 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Nur wenn Ihre gesamten Werbungskosten – also Bewerbungskosten plus alle weiteren Werbungskosten wie Fahrtkosten zur Arbeit – diesen Betrag übersteigen, ergibt sich eine zusätzliche Steuerersparnis durch das Einzelnachweis-Verfahren. Liegen Ihre Kosten darunter, greift der Pauschbetrag automatisch.

Beispielrechnung

Angenommen, Sie haben in einem Jahr 25 Bewerbungen per Post und 15 Online-Bewerbungen verschickt:

  • 25 × 8,50 € = 212,50 €
  • 15 × 2,50 € = 37,50 €
  • Fahrtkosten zu 5 Vorstellungsgesprächen (je 40 km × 0,30 €) = 60,00 €
  • Gesamte Bewerbungskosten: 310,00 €

Dieser Betrag fließt in Ihre gesamten Werbungskosten ein. Übersteigen diese zusammen mit anderen Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 €, wirkt sich jeder zusätzliche Euro steuermindernd aus.

Professionelles Bewerbungscoaching

Auch Ausgaben für ein Job- und Bewerbungscoaching sind absetzbar – vorausgesetzt, das Coaching dient nachweislich der Jobsuche. Heben Sie die Rechnung auf und tragen Sie die Kosten unter Werbungskosten ein. Die Beratungsangebote von Karriere.Haus sind darauf ausgerichtet, Ihre Erfolgschancen bei der Jobsuche gezielt zu steigern.

Bewerbung schreiben lassen

Beauftragen Sie einen Experten mit dem Schreiben Ihrer Bewerbungsunterlagen, sind auch diese Kosten absetzbar. Bewahren Sie die Rechnung sorgfältig auf.

Wo tragen Sie die Bewerbungskosten in der Steuererklärung ein?

Für die Steuererklärung benötigen Sie die Anlage N. Dort tragen Sie auf Seite zwei Ihre Bewerbungskosten unter dem Begriff „Werbungskosten” ein. Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, ergänzen Sie unter „Weitere Werbungskosten” den Vermerk „Siehe Anlage” und listen Sie die restlichen Posten separat auf. Auf den letzten Seiten der Anlage N ist außerdem Platz für Mehraufwendungen, falls Sie einen weiteren Haushalt finanzieren.

Was erstattet die Agentur für Arbeit?

Sind Sie bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet, können Sie Bewerbungskosten auch dort direkt beantragen – unabhängig von der Steuererklärung. Jährlich werden bis zu 260 Euro erstattet. Mitunter übernimmt die Agentur außerdem Fahrtkosten und Ausgaben für angemessene Kleidung zum Vorstellungsgespräch. Wichtig: Stellen Sie den Antrag vor dem Gespräch, da eine nachträgliche Bewilligung nicht garantiert ist. Die Entscheidung liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeitenden.

Bewerbungscoaching kostenlos mit AVGS

Als arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Person können Sie über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kostenlos an einem Bewerbungscoaching teilnehmen. Den Gutschein stellt das zuständige Jobcenter aus.

Was gilt es beim Absetzen der Bewerbungskosten zu beachten?

Geben Sie nur Kosten an, die tatsächlich entstanden sind. Das Finanzamt kann einen Nachweis fordern – etwa Rechnungsbelege, Absageschreiben oder Einladungen zu Vorstellungsgesprächen. Haben Sie keine Belege, reichen Absagen als indirekter Nachweis aus, dass Bewerbungen stattgefunden haben. Die Anerkennung liegt letztlich im Ermessen des zuständigen Finanzbeamten, weshalb eine vollständige Dokumentation Ihrer Bewerbungsaktivitäten empfehlenswert ist.

Häufige Fragen zu Bewerbungskosten und Steuer

Kann ich Bewerbungskosten auch ohne Arbeitsverhältnis absetzen?

Ja. Bewerbungskosten sind auch dann absetzbar, wenn Sie aktuell nicht beschäftigt sind – zum Beispiel nach einer Kündigung, in der Elternzeit oder als Berufseinsteiger. Voraussetzung ist, dass die Ausgaben nachweislich im Zusammenhang mit einer konkreten Jobsuche entstanden sind. Sie tragen die Kosten in diesem Fall ebenfalls als Werbungskosten in der Anlage N ein.

In welchem Steuerjahr werden Bewerbungskosten abgesetzt?

Bewerbungskosten werden in dem Steuerjahr geltend gemacht, in dem sie tatsächlich angefallen sind – also im Jahr der Ausgabe, nicht im Jahr einer möglichen Einstellung.

Wie viele Bewerbungskosten kann ich maximal absetzen?

Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Ohne Belege können Sie pauschal bis zu 1.000 Euro geltend machen. Mit vollständigen Rechnungsbelegen ist auch ein höherer Betrag möglich, sofern die Kosten nachweislich entstanden sind.

Kann ich LinkedIn Premium oder andere digitale Tools absetzen?

Kostenpflichtige Abonnements oder Tools, die nachweislich der Jobsuche dienen – wie LinkedIn Premium oder kostenpflichtige Bewerbungsplattformen – können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Heben Sie die Rechnungen auf und dokumentieren Sie den beruflichen Zweck.

Was passiert, wenn meine Bewerbungskosten unter dem Pauschbetrag liegen?

Liegen Ihre gesamten Werbungskosten unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, berücksichtigt das Finanzamt diesen automatisch. Eine separate Angabe der Bewerbungskosten ist dann nicht notwendig, schadet aber auch nicht.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist ein redaktioneller Beitrag und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.