Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für Bewerbungstraining

Viele Arbeitslose kennen den Vermittlungsgutschein, der es ermög­licht, einen pri­vaten Arbeitsvermittler zu beauf­tragen um einen Job zu finden. 2012 wurde dieser Gutschein aber zum AVGS – dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Und mit diesem gibt es noch viel mehr Möglichkeiten. So können ihn auch Arbeitnehmer bekommen, die noch arbeits­su­chend gemeldet sind und ein Bewerbungstraining nutzen möchten.

Was wird mit dem AVGS geför­dert?

Mit dem AVGS können neben der Stellenvermittlung und einer Beratungsförderung auch Maßnahmen geför­dert werden, die das für eine Arbeitsaufnahme oder selb­stän­dige Tätigkeit erfor­der­liche Wissen ver­mit­teln, etwa über Bewerbungsgespräche oder Bewerbungsunterlagen. Es zählen auch alle Maßnahmen dazu, die Vermittlungshemmnisse besei­tigen helfen, zum Beispiel Fremdsprachenkurse.

Genauer gesagt han­delt es sich dabei um den so genannten AVGS MAT (Maßnahmen bei einem Träger). Durch diesen Gutschein ermög­licht die Arbeitsagentur Maßnahmen zur “Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt”.

Allerdings muss der Träger, das heißt der Kursanbieter, zer­ti­fi­ziert sein, wie pri­vate Arbeitsvermittler auch. Ansonsten ist es nicht mög­lich den AVGS oder eine Beratungsförderung zu nutzen. Die EWU ist ein sol­cher zer­ti­fi­zierter Träger, der Bewerbungstraining anbietet.

Wie wird der AVGS bean­tragt?

Beantragt wird der AVGS beim lokalen Jobcenter oder dem Arbeitsamt (Agentur für Arbeit). Den Antrag können Sie in per­sön­li­cher Vorsprache, tele­fo­nisch, per E‑Mail, schrift­lich oder per Fax stellen. Wer Arbeitslosengeld I bekommt, hat nach einer Wartezeit von sechs Wochen Arbeitslosigkeit (inner­halb der ver­gan­genen zwei Monate) einen recht­li­chen Anspruch auf Ausstellung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins.

Auch Empfänger von Arbeitslosengeld II können einen Antrag auf Erteilung des AVGS stellen. Ob sie ihn bekommen, liegt hier aber leider völlig im Ermessen der Behörde, ein Anspruch besteht nicht. Dasselbe gilt für Erwerbsaufstocker, Berufsrückkehrer, Fach- und Hochschulabsolventen sowie gekün­digte Beschäftige und Arbeitnehmer vor Ende der Befristung.

Neben dem AVGS gibt es noch viele wei­tere Fördermöglichkeiten. Die EWU berät Sie dazu gerne.


Weitere Hinweise zu Hobbys im Lebenslauf sowie wich­tige Informationen zum Thema Bewerbung erhalten Sie in den Bewerbungstrainings der EWU Dr.Wallberg&Partner GmbH