Beruflicher Neuanfang nach der Kündigung

Nach der Kündigung einen beruflichen Neuanfang finden.
Wie Sie nach der Kündigung neu durchstarten? Zunächst: Nicht aufgeben! Mit unseren Tipps gelingt der Neuanfang.

Ob Einzelfall oder Massenentlassung – eine Kündigung nagt am Selbstbewusstsein. Verständlich, dass sich Gekündigte davon zunächst zurück­ge­worfen fühlen. Doch ist der erste Schreck über­wunden, wird es Zeit für eine neue Sichtweise: Die plötz­liche Wendung im Lebenslauf ist zugleich eine Chance. Wir zeigen Ihnen, wie Sie gestärkt aus einer solch lebens­ver­än­dernden Situation her­vor­gehen und nach der Kündigung neu durch­starten.

Kündigung – und nun? Darauf gilt es zu achten!

Sollten Sie es schon geahnt haben, dass es Ihrem Arbeitgeber schlecht geht, können Sie hof­fent­lich leichter mit der Kündigung umgehen. Dennoch ist es uner­freu­lich, wenn sich die schlimmsten Befürchtungen bewahr­heiten. Trifft Sie die Kündigung unver­hofft, werden Sie noch mehr mit der Situation hadern, können die mit­lei­digen Blicke der Kollegen schwer ertragen und fühlen sich mit­unter wertlos.

Ziel ist es nun nach der Kündigung, dass Sie sich davon nicht unter­kriegen lassen. Vor allem sollten Sie prüfen, inwie­fern die Kündigung rech­tens ist und welche Pflichten zunächst auf Sie zukommen. Damit der beruf­liche Neuanfang nach der Kündigung gelingt, gibt es einiges zu beachten.

Kündigungsschutzklage prüfen

Hat Ihre Kündigung recht­lich über­haupt Bestand? Sollte Ihnen Ihr Chef ledig­lich am Telefon eine Entlassung aus­ge­spro­chen haben, hat dies keine recht­liche Wirkung. Nur eine schrift­liche Kündigung ist rechts­kräftig. Möchten Sie Ihre Entlassung anfechten, können Sie gemeinsam mit einem Rechtsexperten eine Kündigungsschutzklage ein­rei­chen. Diese muss inner­halb einer Frist von drei Wochen abge­geben werden. Prüfen Sie am besten vorab mit dem Experten, wie aus­sichts­reich Ihre Chance ist. Und stellen Sie sich vor allem die Frage, ob Sie tat­säch­lich wei­terhin in dem Betrieb arbeiten möchten, der Sie eben ent­lassen hat?

Aufhebungsvertrag auf­setzen

Ein Weg, Ihre Kündigung schneller zu über­winden, ist ein Aufhebungsvertrag. Mit dieser ein­ver­nehm­li­chen Regelung zwi­schen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es Ihnen mög­lich, sofort aus­zu­scheiden, wenn Sie eine neue Arbeitsstelle gefunden haben. Der Betriebsrat kann Sie nach Erhalt einer Kündigung bei den Formulierungen des Vertrages unter­stützen. Beachten Sie jedoch, dass es hier zu Sperrzeiten für das Arbeitslosengeld kommen kann. Dazu muss stets der Einzelfall betrachtet werden – gern beraten wir Sie zu diesem Thema aus­führ­li­cher in einem per­sön­li­chen Gespräch.

Abfindung ein­for­dern

Nach einer gewissen Zeit der Betriebszugehörigkeit steht Ihnen nach der Kündigung eine Abfindung zu. Im Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten sollten Sie Ihre dies­be­züg­li­chen Ansprüche freund­lich, aber deut­lich vor­bringen. Beachten Sie dabei: Ist eine Kündigung mit einer Abfindung ver­bunden, drohen Abstriche und eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit.

Arbeitslos melden

Auch wenn Ihnen der Gang zum Arbeitsamt schwer fällt, spä­tes­tens drei Tage nach Erhalt der Kündigung müssen Sie sich per­sön­lich dort melden. Während Ihrer Arbeitslosenzeit erhalten Sie 60 Prozent Ihres letzten Nettogehalts, was Ihnen zunächst einen finan­zi­ellen Puffer ver­schafft.

Arbeitszeugnis über­prüfen

Bei einer Kündigung hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Überprüfen Sie das Schreiben auf zwi­schen den Zeilen ver­steckte nega­tive Bewertungen. Bei einem Gespräch mit dem Verantwortlichen sollten Sie Ihre kon­kreten Änderungswünsche anbringen. Auch die Formulierung des Kündigungsgrundes ist ver­han­delbar. Beste Voraussetzungen haben Sie dabei, wenn Sie sich auch nach Kündigung noch kol­le­gial ver­halten. 

Die Firma im Guten ver­lassen

Auch wenn Ihnen die letzten Tage und Wochen im alten Job aufs Gemüt schlagen, sollten Sie die Firma im Guten ver­lassen. Beenden Sie sorg­fältig Ihre Projekte und machen Sie eine ord­nungs­ge­mäße Übergabe. Verabschieden Sie sich per­sön­lich bei Kollegen und Vorgesetzten. Dieser letzte Eindruck kann und wird sich positiv auf Ihr wei­teres Berufsleben aus­wirken.

Wie funk­tio­niert der beruf­liche Neuanfang nach der Kündigung?

Sind alle Formalien erle­digt, dürfen Sie gern einmal Ihre Wut raus­lassen. Frust abbauen ist wichtig – am besten gelingt das mit Sport. Die kör­per­liche Betätigung ver­schafft Klarheit im Kopf und lässt Sie über neue Perspektiven nach­denken. Vielleicht ist jetzt genau der rich­tige Zeitpunkt, jene beruf­li­chen Ziele zu ver­folgen, zu denen Ihnen bisher die Zeit fehlt? Andere Firmen haben schließ­lich auch schöne Jobs!

Die Phase nach der Kündigung bringt mit Glück etwas gewon­nene Freizeit. Nutzen Sie sie nicht aus­schließ­lich zum Bewerbungen schreiben und Durchsuchen von Stellenangeboten. Frühstücken Sie im Bett, lesen Sie Bücher – tun Sie das, wozu Sie bisher keine Zeit hatten.

Nach der Kündigung einen neuen Traumjob finden

Wenn Sie nun Ausschau nach einer neuen Stelle halten, ana­ly­sieren Sie die ver­gan­genen Jahre. Überlegen Sie sich, was Sie für die Zukunft ver­än­dern wollen. Nutzen Sie die Gelegenheit, mit beruf­li­chen Lastern auf­zu­räumen und Neues zu wagen. Bringen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen auf Vordermann und erstellen Sie Ihr Profil auf Jobportalen oder einer eigenen Homepage.

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