Arbeitszeugnis, was ist wichtig

Arbeitszeugnis was richtig ist
Ein richtiges Arbeitszeugnis ist wichtig für eine erfolgreiche Bewerbung

Ihre Rechte beim Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis spie­gelt die Leistungen Ihres bis­he­rigen Werdegangs wieder – zumin­dest in der Wahrnehmung durch Dritte. Umso wich­tiger ist es, dass Sie wissen, was darin ent­halten sein soll und auf was Sie ein Recht haben.

So haben Sie einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis schrift­lich gedruckt auf Papier zur Verfügung stellt. Es reicht also nicht, wenn er es Ihnen zumailt oder hand­schrift­lich erstellt. Außerdem muss es auf Firmenpapier erstellt werden. Eselsohren oder Fettflecken müssen Sie auch nicht akzep­tieren.

Anspruch auf indi­vi­du­elles Arbeitszeugnis

Zudem haben Sie ein Recht auf ein indi­vi­du­elles Arbeitszeugnis. Wenn Sie ein iden­ti­sches Zeugnis wie ein Kollege bekommen, können Sie ein neues for­dern.

Das Arbeitszeugnis muss Ihren voll­stän­digen Namen, Geburtsdatum, den Arbeitszeitraum sowie eine Beschreibung Ihrer Tätigkeiten ent­halten. Krankheits- und Urlaubstage gehören dagegen nicht rein.

Bei Managern sollte auch ent­halten sein, inwie­weit dieser den Unternehmenserfolg ver­bes­sert hat.

Schlusssatz optional

Ein Schlusssatz ist optional. Der Arbeitgeber muss seinem Mitarbeiter nicht unbe­dingt danken oder sein Ausscheiden bedauern, noch ihm viel Erfolg im wei­teren Berufs- und Lebensweg wün­schen. Wenn ent­spre­chende Floskeln fehlen, könnte das der nächste Arbeitgeber aber negativ bewerten.

Der Grund für das Verlassen des Unternehmens darf nicht genannt werden, es sei denn, der Arbeitnehmer stimmt zu.

Die Unterschrift ist vom Personalverantwortlichen zu leisten. Bei Vorständen ist das der Vorsitzende des Aufsichtsrats, bei Geschäftsführern der Gesellschafter.

Inhaltliche Widersprüche unzu­lässig

Wenn diese Inhalte, auf die Sie ein Recht haben, nicht vor­handen oder feh­ler­haft sind, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung oder Austausch des Arbeitszeugnisses. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber Ihnen eine unter­durch­schnitt­liche Leistung attes­tiert. Genauso wenig müssen Sie inhalt­liche Widersprüche oder Rechtschreibfehler hin­nehmen.

Objektiv kann ein Arbeitszeugnis aller­dings sowieso nicht sein, denn es ist ja die sub­jek­tive Einschätzung durch eine oder meh­rere Personen. Es ist auch so gewollt, dass die Meinung Ihres Chefs doku­men­tiert wird. Das kann aller­dings dazu führen, dass man Ihnen ein Gefälligkeitszeugnis aus­stellt, das wie­derum so unrea­lis­tisch wirkt, dass es nutzlos ist. Achten Sie also in dem Fall darauf, dass nicht zu viele Superlative ver­wendet werden und der Arbeitgeber bei der Wahrheit bleibt.

Den recht­li­chen Anspruch auf eine Nachbesserung ver­lieren Sie nach 15 Monaten. Bei Problemen melden Sie sich daher am besten zeitnah bei Ihrem Ex-Arbeitgeber.


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