Gründung ist nicht gleich Gründung. Jede Branche birgt eigene Chancen und Risiken und unterliegt eigenen Regelungen. Heute werfen wir einen Blick auf die Besonderheiten bei der Gründung einer Arztpraxis.
Wer seine eigene Arztpraxis gründen möchte, muss anfangs grundlegende Entscheidungen treffen: Soll sich die Praxis in der Stadt oder auf dem Land befinden? Gründet man allein oder als Gemeinschaftspraxis? Als Vertrags- oder Privatarzt?
Dank des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes stehen den Ärzten heute weitreichende Möglichkeiten offen. Wer eine Praxis für Allgemeinmedizin gründen möchte, sollte die Option einer vertragsärztlichen Tätigkeit gut ausloten. Dazu gehört auch, die gewünschte Region auf Niederlassungssperren zu prüfen. Für hoch spezialisierte und operativ tätige Fachärzte kann es sich hingegen lohnen, einer privatärztlichen Tätigkeit nachzugehen.
Interessant sind auch Mischformen: Wer sich beispielsweise für eine Teilniederlassung für die vertragsärztliche Versorgung entscheidet, hat noch zeitliche Kapazitäten, um an Kliniken tätig zu sein oder Privatpatienten in seiner Praxis zu behandeln.
Eine Arztpraxis auf dem Land bietet auf den ersten Blick viele Vorteile: Die Kosten sind vergleichsweise gering, entsprechend sind die Erträge hoch. Praxen auf dem Land verfügen zudem über eine hohe Sicherheit, da sie meist kaum Konkurrenz zu befürchten haben und einen treuen Patientenstamm aufbauen können.
Es gibt jedoch auch Nachteile: Wer seine Arztpraxis in der Stadt eröffnet, findet besser qualifiziertes Personal wie angestellte Ärzte oder Praxismitarbeiter. Auch der Anschluss an Kooperationen ist für Praxen in der Stadt leichter.
Neben der durchaus wichtigen Frage nach der Finanzierung spielt auch die Praxisform eine Rolle. Wer sich komplett frei entfalten möchte, sollte sich mit der Gründung einer Einzelpraxis näher beschäftigen. Für Ärzte, denen vor allem die Kostenteilung wichtig ist, kommt die Gründung einer Gemeinschaftspraxis in Frage. Wer Verantwortung teilen möchte und sichere eine Vertretungsregelung bevorzugt, ist eher in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) gut aufgehoben. Allerdings ist hier die Anzahl der angestellten Ärzte auf drei pro BAG-Mitinhaber limitiert. Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist wiederum für jene interessant, denen vielseitige Erweiterungsoptionen wichtig sind.
Ist die Frage der Praxisform geklärt, schließt sich die Frage der Rechtsform an. Hier sollten Sie sich zu den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Unternehmensformen umfangreich in einem Gründungsseminar beraten lassen, da beispielsweise einige Rechtsformen eine Gewerbesteuerpflicht mit sich bringen und anderen nicht.
Eine Analyse der apoBank und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung hat ergeben, dass bei den Hausärzten die Einzelpraxis mit 58,9 Prozent die häufigste Niederlassungsform ist. Die durchschnittlichen Investitionskosten betrugen 2015 im Falle einer Neugründung 114.000 Euro, bei einer Übernahme 118.000 Euro, da hier ein bestehender Patientenstamm in der Regel übernommen wird.
Wer keine Einzelpraxis gründete, kooperierte am liebten in einer BAG – häufig durch die Übernahme der Anteile eines ausscheidenden Partners. Hier betrugen die durchschnittlichen Investitionen 115.000 Euro.
Die vollständige Studie können Sie hier nachlesen.
Weitere Informationen zum Thema Existenzgründung im Allgemeinen und zur Gründung von Arztpraxen im Speziellen erhalten Sie im Rahmen eines Gründercoachings der EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH.