Corona-Virus am Arbeitsplatz vorbeugen: Ist Homeoffice die Lösung?

Ist Homeoffice die Lösung, um das Corona-Virus zu stoppen?
In Zeiten der Corona-Krise brauchen Unternehmen jetzt Weitblick: Wie werden Workflows bei häuslicher Quarantäne sichergestellt?

Am 11.03.2020 erklärte die Weltgesundheitsorganisation die Verbreitung des Corona-Virus als Pandemie. Während europäische Nachbarländer erste Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung der Lungenkrankheit COVID-19 einzudämmen, werden auch in Deutschland weitere Anordnungen über das Verbot von Großveranstaltungen hinaus erwartet. Dabei kann es zu individuellen Einschränkungen im Arbeitsalltag kommen.

Unternehmen brauchen jetzt Weitblick. Wie werden Workflows bei häuslicher Quarantäne sichergestellt? karriere.haus hat sich mit der Erarbeitung eines Maßnahmenplans auseinandergesetzt – auch um die eigenen Arbeitsabläufe künftig zu wahren. Wir geben unsere Empfehlungen weiter, wie Unternehmen in Zeiten der Corona-Pandemie eine effiziente Arbeitsorganisation aufrechterhalten.

Unternehmen müssen handeln: Corona-Virus geht jeden an

Arbeitgeber können dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus im unmittelbaren Arbeitsumfeld einzugrenzen. Hierzu zählt nicht nur das Belehren der Mitarbeiter über die Einhaltung der erforderlichen Hygienevorschriften.

Definieren Sie in Ihren Schutzmaßnahmen, wie Sie künftig mit Kundenterminen oder Dienstreisen umgehen werden. Wenn möglich, wickeln Sie Absprachen über das Telefon ab. Präsentationen können über Video-Calls stattfinden. Eine Lösung, unter der das persönliche Miteinander nicht leiden muss.

Wichtig ist, dass Sie entsprechende Vorkehrungen dafür treffen: Stellen Sie frühzeitig technische Mittel dafür bereit und sichern Sie ab, dass diese auch funktionieren. Informieren Sie Mitarbeiter, Kunden und Kooperationspartner über die neue Vorgehensweise in Ihrem Betrieb.

Erlaubt das Corona-Virus automatisch Homeoffice?

Ist der Antritt des Arbeitsweges oder der Aufenthalt am Arbeitsort für Mitarbeiter nicht mehr sicher, müssen schärfere Anordnungen greifen. Bestenfalls haben Sie einen Krisenplan parat, der Schritt für Schritt definiert, was zu tun ist.

Um eine Infizierung mit dem Corona-Virus innerhalb des Betriebs auszuschließen, können Sie Ihre Mitarbeiter ins Homeoffice entlassen. Ein generelles Recht auf Remote Work besteht nicht, sofern der Arbeitgeber sich nicht aktiv dafür ausspricht. Besteht keine betriebliche Regelung, sind Arbeitgeber gut beraten, die Belegschaft spätestens dann ins Homeoffice zu schicken, wenn Mitarbeiter erste Symptome aufzeigen. Sie tragen eine Schutzpflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern.

Arbeitnehmer sind demzufolge angehalten, kleinste Krankheitsanzeichen zu melden und von der Arbeit fernzubleiben. Falscher Ehrgeiz stoppt das Corona-Virus schließlich auch nicht.

Trotz Quarantäne effizient arbeiten

Spielte Homeoffice in Ihrem Unternehmen bisher keine relevante Rolle, machen Sie sich im Vorfeld Gedanken, welche Voraussetzungen für ein effizientes Arbeiten während der Sperrzeit geschaffen werden müssen. Sind Ihre Mitarbeiter mit der entsprechenden Technik ausgestattet? Verfügen Sie über alle notwendigen Tools? Ist der externe Zugriff auf benötigte Daten gesichert, ohne arbeitsrechtliche Vorschriften zu verletzen? Um zügig Antwort auf solche und weitere Fragen zu finden, lohnt es sich, eine Task-Force zu bilden. Stellen Sie Mitarbeiter aus verschiedenen Abteilungen zusammen, die sich der Lösungsfindung widmen. Geben Sie die Anforderung mit auf den Weg, eine interne Kommunikationskette sowie -strategie zu definieren: In welcher Frequenz und Detailtiefe soll über welches Medium informiert werden? Sind weitere Verantwortlichkeiten zu bestimmen? Welche Regeln zur Erreichbarkeit können eingehalten werden?

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Das Corona-Virus wird Ihnen möglicherweise außerplanmäßige Investitionen abverlangen. Zusätzlicher Speicherplatz in der Cloud oder aber Nutzungslizenzen für ein kompatibles Kommunikationstool können Unkosten verursachen. Um den finanziellen Rahmen nicht auszureizen, können Sie eine individuelle Laufzeit vereinbaren.

Auch karriere.haus setzt auf Online-Meetings, um die Verbreitung des Corona-Virus vorzubeugen.

Somit steht unser Angebot auch künftig unseren Kunden zur Verfügung – nur dass wir auf das persönliche Händeschütteln verzichten. Unsere Coaches vermitteln ihr Expertenwissen nach wie vor mit Freude. Auch bei Fragen zur Auswirkung des Corona-Virus im Rahmen einer Existenzgründung stehen wir nach wie vor beratend zur Seite.

BMAS informiert: Wie sich das Corona-Virus auf das Arbeitsrecht auswirkt

Herrscht nach wie vor Unsicherheit darüber, wie Sie innerhalb Ihres Unternehmens mit arbeitsrechtlichen Auswirkungen im Rahmen der ausgerufenen Pandemie umgehen sollen, hilft das BMAS. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat es sich zur Aufgabe gemacht, betriebsrelevante Fragen rund um das Corona-Virus zu beantworten: ▶ FAQ zum Corona-Virus