Corona-Krise: Hilfe für Unternehmer und Selbstständige

Rettungsring in der Corona-Krise
Die Bundesregierung wirft den Rettungsring: Drei essenzielle Maßnahmen sollen Unternehmen während der Corona-Krise finanziell unterstützen.

Die anhaltende Corona-Krise zwingt Kleinunternehmer, Selbstständige und Freiberufler in die Knie. Der landesweite Shutdown bringt vereinzelt Märkte zum Erliegen. Für Branchen, die nicht online vertreiben, werden derzeit geringe Überlebenschancen prognostiziert.

Um der existenziellen Bedrohung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket verabschiedet. Es definiert Schritte zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen, die das Corona-Virus durch Produktionsstopps, Leistungsausfällen und Geschäftsschließungen verursacht. 

Schutzmaßnahmen in der Corona-Krise

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Finanzen versprechen Unterstützung in Form von Kurzarbeit, Zuschüssen und steuerlichen Maßnahmen. 

Kurzarbeit

Das Beantragen von Kurzarbeit ermöglicht Unternehmen, Mitarbeiter für weniger Stunden als im Arbeitsvertrag vereinbart zu beschäftigen, ohne ihnen kündigen zu müssen. Insbesondere bei schlechter Auftragslage können dabei Kosten minimiert und Arbeitsplätze erhalten werden. 

Die Bundesagentur für Arbeit informiert detailliert, unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen kann: Zur Video-Erklärung 

Fördermöglichkeiten und Zuschüsse

Je nach Bundesland unterscheiden sich die aktuell greifenden Förderungsmöglichkeiten. Sicher ist, dass alle Bundesländer Hilfsprogramme entwickelt haben, um von der Corona-Krise Betroffene finanziell unterstützen zu können. Das BMWi verweist Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler auch auf bestehende Förderungen. Nutzen Sie dafür das vom BMWi eingerichtete Info-Portal: Zur Förderprogramm-Suche

Darüber hinaus sind direkte Finanzzuschüsse vorgesehen: Kleine Betriebe sollen dabei zwischen 9.000 und 15.000 Euro als Soforthilfe erhalten. 

Steuerentlastung

Das Bundesfinanzministerium hat derweil Schritte zur Liquiditätssicherung veranlasst. Hierzu zählen steuerliche Maßnahmen unter Berücksichtigung der Auswirkungen durch die Corona-Krise: Finanzbehörden sollen Stundungen von Steuerschulden gewähren, Steuervorauszahlungen sollen angepasst werden und auf Vollstreckungsmaßnahmen soll verzichtet werden.

Über die steu­er­li­chen Hilfs­maß­nah­men für al­le von der Co­ro­na-Krise be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men berichtet das BMF ausführlich: Zur Infoseite

Beratung für Existenzgründer während der Corona-Krise

Die Entwicklungen der Corona-Krise beeinflusst ebenso potenzielle Gründer. Viele zögern, ihre Geschäftsidee in Zeiten wirtschaftlicher Ungewissheit voranzutreiben. Unsere Gründer-Coaches stehen Ihnen in dieser Situation beratend zur Seite. Bundesweit bieten wir eine individuelle Gründerberatung an – selbstverständlich auch als Online-Meeting.