Wahl der Rechtsform

Wahl der Rechtsform bei der Existenzgründung
Mit der richtige Rechtsform in die Selbständigkeit starten.

Die beste Unternehmens – Rechtsform (gibt es nicht)

Manche Existenzgründer sind schon gescheitert, weil sie bei der Gründung die falsche Rechtsform für das Unternehmen gewählt haben. Die Entscheidung für die Rechtsform hat nämlich weit reichende finanzielle, steuerliche und natürlich rechtliche Auswirkungen.

Es sind sogar solche Dinge zu beachten, wie angesehen die eigene Rechtsform im Geschäftsverkehr ist. Zum Beispiel ist die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) allgemein bekannter als die UG (Unternehmergesellschaft). Außerdem muss man weitsichtig sein: Die heute steuerlich bessere Behandlung der einen Form durch den Staat, kann sich bei der nächsten Regierung ins Gegenteil verkehren.

Es gibt aber nicht das beste Steuersparmodell für alle Eventualitäten. Je nach Höhe des Gewinns und der Situation des Unternehmens ist mal die eine, mal die andere Rechtsform besser geeignet. Hierfür ist es ratsam einen Steuerexperten heranzuziehen, der alles durchrechnen kann.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Hier haftet der Einzelunternehmer oder die Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens mi ihrem eigenen Vermögen. Geht das Unternehmen pleite, gehen Sie also auch pleite. Dafür müssen Sie auch kein Mindestkapital aufbringen. Sie sind dabei nicht nur Inhaber, sondern auch Leiter des Unternehmens.

Der eingetragene Kaufmann ist beispielsweise oft ein typischer Einzelunternehmer. Zu den Personengesellschaften zählen die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Partnergesellschaft (PartG) und die GmbH & Co.KG.

Kapitalgesellschaften

Der Vorteil einer Kapitalgesellschaft ist, dass Sie eine Haftungsbeschränkung ermöglicht. Das kann je nach Branche wichtig sein. Die Gesellschafter (und gegebenenfalls Aktionäre) haften dabei für geschäftliche Angelegenheiten grundsätzlich nur in der Maximalhöhe ihrer Einlage. Die ganze Kapitalgesellschaft haftet nur in der Höhe des Gesellschaftervermögens.

Bei großen Unternehmungen spielt auch eine Rolle, dass bei dieser Rechtsform Gesellschafter oder Aktionäre Kapital zur Verfügung stellen können, obwohl sie ansonsten nicht aktiv in die Geschäftsführung involviert sein müssen.

Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die GmbH-Variante namens Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt), die Aktiengesellschaft (AG) und die Europäische Aktiengesellschaft (SE).


Weitere Informationen zur Existenzgründung im Einzelhandel, zu Fördermöglichkeiten und zur Erstellung eines Businessplans erhalten Sie im Rahmen eines Gründercoaching/existenzgruendungsberatung/s der EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH.