Vertragsrecht – Grundsätze

Vertragsrecht Grundsaätze
Grundsätze des Vertragsrecht schon bei der Existenzgründung beachten

Grundsätze des Vertragsrechts

Pacta sunt servanda sagt der Lateiner – Verträge sind einzuhalten. Damit das auch funktioniert, enthält der folgende Text ein paar Grundsätze und Tipps zum Vertragsrecht. Existenzgründer und Unternehmer müssen schließlich vor allem zu Anfang eine ganze Menge Verträge abschließen: Kaufverträge, Grundstücksverträge, Arbeitsverträge und Mietverträge beispielsweise.

Dabei muss besonders sorgfältig vorgegangen werden, da Unternehmer nicht wie Verbraucher durch Verbraucherschutzbestimmungen geschützt sind. Die folgenden Hinweise behandeln vor allem häufige Fälle wie Gewerbemietverträge und Kaufverträge. Bei hohen Summen und komplizierten Fällen sollten Sie sich aber gegebenenfalls juristisch beraten lassen, da hier nur  allgemeine Grundsätze zum Vertragsrecht geschildert werden können, die keine Rechtsberatung ersetzen.

Verträge sind verbindlich

Das wichtigste Grundprinzip von Verträgen ist wie schon eingangs angesprochen ihre Verbindlichkeit. Jeder Vertragspartner ist daran gebunden, die zugesagten Vertragspflichten auch zu erfüllen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist normalerweise nicht so ohne Weiteres möglich. Andernfalls kann der Vertragspartner grundsätzlich Schadenersatz verlangen.

Wichtigste Bestandteile eines Vertrags

Ein schriftlicher Vertrag muss prinzipiell diese Bestandteile enthalten:

  • Nennung der Vertragsparteien
  • genauer Gegenstand des Vertrages
  • Laufzeit
  • Fristen für die Kündigung
  • Bedingungen für Zahlung und Lieferung des Produktes
  • Nennung der Strafen bei Vertragsbruch

Mündlich oder schriftlich?

Einige Verträge können aber auch mündlich geschlossen werden. Die schriftliche Form ist nur notwendig, wenn es das Gesetz verlangt. Beispielsweise können Kaufverträge prinzipiell mündlich vereinbart werden. Kreditverträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern sind dagegen schriftlich abzufassen.

Die Schriftform ist im Allgemeinen auch dann vorzuziehen, wenn sie nicht vorgeschrieben ist, da es im Streitfall sonst Probleme mit der Beweisbarkeit gibt. Allerdings reicht es in diesen Fällen oft aus, den Vertrag per Fax oder E-Mail zu bestätigen.

In manchen Fällen schreibt das Gesetz sogar vor, dass eine notarielle Beurkundung erforderlich ist, etwa bei Grundstücksübereignungen. Das gilt auch bei gesellschaftsrechtlichen Verträgen wie beispielsweise für eine GmbH. In solchen komplizierten Fällen kann auch die Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll sein.


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