Was Google mit Ihrer Bewerbung zu tun hat

Was hat Google mit Ihrer Bewerbung zu tun?
Insbesondere Google ist eine verlockende Informationsquelle, die Personaler zusätzlich nutzen, sobald Sie Ihre Bewerbung gelesen haben.

Ein feh­ler­freies Anschreiben, ein aus­sa­ge­kräf­tiger Lebenslauf, voll­stän­dige Unterlagen – Sie sind gewappnet für den Bewerbungsprozess. Fast. Denn so gut wie jeder Bewerber ver­nach­läs­sigt genau einen Schritt, bevor die Bewerbung an das Wunschunternehmen ver­sendet wird: Sich selbst über die Suchmaschine Google zu suchen. Denn Personaler tun es garan­tiert.

Social Media und Google – ver­lo­ckende Informationsquellen

Bei Politikern, Schauspielern und auch Musikern tun wir es. Wir goo­geln Personen, um mehr Informationen über sie zu erhalten. Warum sollten Personaler das nicht auch tun, um mehr über Ihre Bewerber in Erfahrung zu bringen? So wie Unternehmen auf Social Media ver­treten sind, ist auch fast jeder Bewerber mit einem Profil auf Facebook, Instagram oder aber Twitter prä­sent. Mit der Ausnahme, dass Bewerber die sozialen Kanäle mehr­heit­lich privat nutzen. Und das nicht immer unter einem Pseudonym. Eine ver­lo­ckende Informationsquelle, die Personaler, Chefs und Recruiter zuneh­mend nutzen. Doch ist diese über­haupt zulässig?

Dürfen Personaler Google bei der Bewerbung nutzen?

Nach dem BDSG, dem Bundesdatenschutzgesetzt, dürfen per­so­nen­be­zo­gene Daten dann erhoben, ver­ar­beitet oder genutzt werden, wenn es hierfür eine aus­drück­liche gesetz­liche Grundlage in Form des soge­nannten Erlaubnistatbestandes gibt. Oder die betrof­fene Person ein­ge­wil­ligt hat. Gemäß § 28 Abs. 1 des BDSG wäre dem­nach zulässig, per­so­nen­be­zo­gene Daten zu erfassen, wenn diese all­ge­mein zugäng­lich sind. Doch was ist unter all­ge­mein zugäng­li­chen Daten im Kontext diverser Social-Media-Kanäle zu ver­stehen?

Fest steht: Was von Suchmaschinen erfasst werden kann, gilt als all­ge­mein zugäng­lich. Das bedeutet, dass Personaler Google bei der Auswahl von Bewerbungen hin­zu­ziehen können. Sobald sich HR-Verantwortliche jedoch gezielt auf sozialen Netzwerken anmelden müssen, um voll­stän­dige Daten ein­sehen zu können, bewegen sie sich in der recht­li­chen Grauzone. Dieses Wissen sollten sich Bewerber zu Nutze machen, indem sie so viele Privatdaten wie mög­lich für Google unzu­gäng­lich machen.

Vor der Bewerbung: Daten aus sozialen Netzwerken vor Google sichern

Auch das wil­deste Party-Foto ist kein tra­gender Beweis dafür, dass ein Kandidat für eine bestimmte Stelle unge­eignet ist. Dennoch sollten sich bewer­bende Social-Media-Nutzer an den Ihnen zur Verfügung ste­henden Privatsphäre-Einstellungen der sozialen Netzwerke bedienen. Ausgewiesene Einstellungen auf Instagram, Facebook und Co. können die Sichtbarkeit pri­vater Accounts ein­schränken, so dass Inhalte wie Texte und Bilder nicht bei der gezielten Google-Suche aus­ge­spielt werden.

Wägen Sie bei Business-Netzwerken wie LinkedIn und Xing selbst ab, aus wel­chem Anlass Sie diese Kanäle nutzen möchten. Bestenfalls trennen Sie haar­scharf zwi­schen pri­vaten und geschäft­li­chen Verwendungszwecken. Geben Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen absicht­lich Ihre Social-Media-Accounts an, erteilen Sie dem Personaler eine offen­sicht­liche Einladung, Ihre Accounts zu besich­tigen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Referenzen oder krea­tive Arbeiten von sich ent­spre­chend zu prä­sen­tieren.

Google-Ergebnisse vor der Bewerbung berei­nigen

Neben Social-Media-Aktivitäten listet Google eine Vielzahl an wei­teren Ergebnissen, unter anderem Blogbeiträge, Bewertungen und Rezensionen, viel­leicht auch Hinweise auf Vereins- und Arbeitgeberseiten. Prüfen Sie vor einer Bewerbung, wel­chen Eindruck Sie auf Google hin­ter­lassen. Wenn Sie Ihren Namen goo­geln, dann über den anonymen Inkognito-Modus, um neu­trale Ergebnisse zu erzielen. Möchten Sie beson­ders gründ­lich vor­gehen, sehen Sie auch bei der Suchmaschine duckduckgo.com nach. Diese sam­melt im Gegensatz zu Google keine per­sön­li­chen Daten und lie­fert des­halb jedem das gleiche Suchergebnis.

Stoßen Sie bei Ihrer Suche auf einen Fund, den Sie berei­nigen lassen möchten, hilft oft nur das Gespräch mit dem Urheber bzw. dem Seitenbetreiber. Google bietet zwar die Option, einen Löschantrag für bestimmte Inhalte zu stellen, jedoch ist dieses Verfahren sehr zeit­in­tensiv.

Google-Ergebnisse vor der Bewerbung aktiv steuern

Die Gegenmaßnahme: Erstellen Sie posi­tive Inhalte, die mit ihrem Namen in Verbindung stehen. Um Ihren beruf­li­chen Werdegang im Netz in den Vordergrund zu stellen, opti­mieren Sie Ihr Xing- oder LinkedIn-Profil. Ergänzen Sie Kenntnisse und ver­schlag­worten Sie Ihre Berufsinteressen. Überarbeiten Sie auch den Dateinamen Ihres Profilbildes, indem Sie Ihren voll­stän­digen Namen und Ihre Berufsbezeichnung oder aber ‑qua­li­fi­ka­tion angeben. So stößt ein neu­gie­riger Personaler in der Google-Übersicht zunächst auf Bildinhalte, die er ver­mut­lich schon aus Ihrer Bewerbung kennt. Alles Wissenswerte, was es über Ihre Person in Bezug auf die aus­ge­schrie­bene Stelle noch zu berichten gibt, the­ma­ti­sieren Sie hof­fent­lich im bevor­ste­henden Kennlerngespräch.

Tipps rund um Ihre Bewerbung – von der Gestaltung Ihrer Unterlagen bis zur Durchführung eines Vorstellungsgesprächs – erhalten Sie von unseren erfah­renen Coaches beim modu­laren Bewerbungscoaching. Gemeinsam prüfen wir auf Wunsch auch Ihre per­sön­liche Netz-Reputation.