Ein fehlerfreies Anschreiben, ein aussagekräftiger Lebenslauf, vollständige Unterlagen – Sie sind gewappnet für den Bewerbungsprozess. Fast. Denn so gut wie jeder Bewerber vernachlässigt genau einen Schritt, bevor die Bewerbung an das Wunschunternehmen versendet wird: Sich selbst über die Suchmaschine Google zu suchen. Denn Personaler tun es garantiert.
Bei Politikern, Schauspielern und auch Musikern tun wir es. Wir googeln Personen, um mehr Informationen über sie zu erhalten. Warum sollten Personaler das nicht auch tun, um mehr über Ihre Bewerber in Erfahrung zu bringen? So wie Unternehmen auf Social Media vertreten sind, ist auch fast jeder Bewerber mit einem Profil auf Facebook, Instagram oder aber Twitter präsent. Mit der Ausnahme, dass Bewerber die sozialen Kanäle mehrheitlich privat nutzen. Und das nicht immer unter einem Pseudonym. Eine verlockende Informationsquelle, die Personaler, Chefs und Recruiter zunehmend nutzen. Doch ist diese überhaupt zulässig?
Nach dem BDSG, dem Bundesdatenschutzgesetzt, dürfen personenbezogene Daten dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn es hierfür eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage in Form des sogenannten Erlaubnistatbestandes gibt. Oder die betroffene Person eingewilligt hat. Gemäß § 28 Abs. 1 des BDSG wäre demnach zulässig, personenbezogene Daten zu erfassen, wenn diese allgemein zugänglich sind. Doch was ist unter allgemein zugänglichen Daten im Kontext diverser Social-Media-Kanäle zu verstehen?
Fest steht: Was von Suchmaschinen erfasst werden kann, gilt als allgemein zugänglich. Das bedeutet, dass Personaler Google bei der Auswahl von Bewerbungen hinzuziehen können. Sobald sich HR-Verantwortliche jedoch gezielt auf sozialen Netzwerken anmelden müssen, um vollständige Daten einsehen zu können, bewegen sie sich in der rechtlichen Grauzone. Dieses Wissen sollten sich Bewerber zu Nutze machen, indem sie so viele Privatdaten wie möglich für Google unzugänglich machen.
Auch das wildeste Party-Foto ist kein tragender Beweis dafür, dass ein Kandidat für eine bestimmte Stelle ungeeignet ist. Dennoch sollten sich bewerbende Social-Media-Nutzer an den Ihnen zur Verfügung stehenden Privatsphäre-Einstellungen der sozialen Netzwerke bedienen. Ausgewiesene Einstellungen auf Instagram, Facebook und Co. können die Sichtbarkeit privater Accounts einschränken, so dass Inhalte wie Texte und Bilder nicht bei der gezielten Google-Suche ausgespielt werden.
Wägen Sie bei Business-Netzwerken wie LinkedIn und Xing selbst ab, aus welchem Anlass Sie diese Kanäle nutzen möchten. Bestenfalls trennen Sie haarscharf zwischen privaten und geschäftlichen Verwendungszwecken. Geben Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen absichtlich Ihre Social-Media-Accounts an, erteilen Sie dem Personaler eine offensichtliche Einladung, Ihre Accounts zu besichtigen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Referenzen oder kreative Arbeiten von sich entsprechend zu präsentieren.
Neben Social-Media-Aktivitäten listet Google eine Vielzahl an weiteren Ergebnissen, unter anderem Blogbeiträge, Bewertungen und Rezensionen, vielleicht auch Hinweise auf Vereins- und Arbeitgeberseiten. Prüfen Sie vor einer Bewerbung, welchen Eindruck Sie auf Google hinterlassen. Wenn Sie Ihren Namen googeln, dann über den anonymen Inkognito-Modus, um neutrale Ergebnisse zu erzielen. Möchten Sie besonders gründlich vorgehen, sehen Sie auch bei der Suchmaschine duckduckgo.com nach. Diese sammelt im Gegensatz zu Google keine persönlichen Daten und liefert deshalb jedem das gleiche Suchergebnis.
Stoßen Sie bei Ihrer Suche auf einen Fund, den Sie bereinigen lassen möchten, hilft oft nur das Gespräch mit dem Urheber bzw. dem Seitenbetreiber. Google bietet zwar die Option, einen Löschantrag für bestimmte Inhalte zu stellen, jedoch ist dieses Verfahren sehr zeitintensiv.
Die Gegenmaßnahme: Erstellen Sie positive Inhalte, die mit ihrem Namen in Verbindung stehen. Um Ihren beruflichen Werdegang im Netz in den Vordergrund zu stellen, optimieren Sie Ihr Xing- oder LinkedIn-Profil. Ergänzen Sie Kenntnisse und verschlagworten Sie Ihre Berufsinteressen. Überarbeiten Sie auch den Dateinamen Ihres Profilbildes, indem Sie Ihren vollständigen Namen und Ihre Berufsbezeichnung oder aber ‑qualifikation angeben. So stößt ein neugieriger Personaler in der Google-Übersicht zunächst auf Bildinhalte, die er vermutlich schon aus Ihrer Bewerbung kennt. Alles Wissenswerte, was es über Ihre Person in Bezug auf die ausgeschriebene Stelle noch zu berichten gibt, thematisieren Sie hoffentlich im bevorstehenden Kennlerngespräch.
Tipps rund um Ihre Bewerbung – von der Gestaltung Ihrer Unterlagen bis zur Durchführung eines Vorstellungsgesprächs – erhalten Sie von unseren erfahrenen Coaches beim modularen Bewerbungscoaching. Gemeinsam prüfen wir auf Wunsch auch Ihre persönliche Netz-Reputation.