Private Arbeitsvermittlung Zertifizierung

Private Arbeitsvermittlung Zertifizierung ist seit 2012 Pflicht

Wer einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) des Jobcenters bei einem pri­vaten Arbeitsvermittler ein­lösen will, muss darauf achten, dass dieser auch zer­ti­fi­ziert ist, denn Private Arbeitsvermittlung Zertifizierung ist seit 2012 Pflicht. Die Verpflichtung zur Zertifizierung hatte der Gesetzgeber im April 2012 ein­ge­führt. Bis 31. Dezember 2012 gab es noch eine Übergangsfrist, wonach für eine Vergütung auf Grundlage des Vermittlungsgutscheins eine Gewerbeanmeldung mit der Bezeichnung des Unternehmensgegenstandes „Arbeitsvermittlung“ aus­rei­chend war.

Verzeichnis akkre­di­tierter Stellen bei der DAkkS

Seit 1. Januar 2013 ist die Zertifizierung aber unab­dingbar. Zuständig für die Akkreditierung und Überwachung der Zertifizierungsstellen (so genannte „fach­kun­dige Stellen“) ist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH, kurz DAkkS. Sie führt das Verzeichnis akkre­di­tierter Stellen.

Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit nach­zu­weisen

Private Arbeitsvermittler müssen sich nun also durch die dort genannten Organisationen zer­ti­fi­zieren lassen, um den gesetz­li­chen Anforderungen zu genügen. Um die Zulassung zu erhalten, muss das Arbeitsvermittlungsunternehmen seine Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit nach­weisen sowie seine per­sön­liche und fach­liche Kompetenz. Außerdem muss ein Qualitätssicherungssystem im Einsatz sein. Die Vertragsbedingungen für die Teilnehmer der Maßnahme sollen nach­weisbar ange­messen sein.

Ohne Zertifizierung kein Geld vom Jobcenter

Wer keine Zertifizierung erhält oder anstrebt, kann trotzdem weiter Jobsuchende in Arbeit ver­mit­teln. Es ist aber dann eben nicht mehr mög­lich, dies der Agentur für Arbeit in Rechnung zu stellen. Der pri­vate Arbeitsvermittler muss sich somit ent­weder vom Kunden oder vom jewei­ligen Unternehmen bezahlen lassen.

AVGS umfasst auch Beratung

Früher war der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein unter dem simplen Begriff „Vermittlungsgutschein“ bekannt. Er wurde aber nicht nur ein­fach umbe­nannt, denn der neue Gutschein ist nicht nur für die reine Vermittlung ein­lösbar. Auch für Bewerbungstraining und Beratung können Jobsuchende den AVGS bei einem pri­vaten Arbeitsvermittler ein­lösen, wenn dieser zer­ti­fi­ziert ist. Die EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH hat eine solche Zertifizierung.

Weitere Hinweise vor Ort, zur Weiterbildung sowie zur Privaten Arbeitsvermittlung und Fördermöglichkeiten erhalten Sie in unseren Informationsveranstaltungen direkt  vor Ort bei der EWU Dr.Wallberg&Partner GmbH:

Arbeitsvermittlung Leipzig, Arbeitsvermittlung Berlin, Arbeitsvermittlung Cottbus, Arbeitsvermittlung Köln oder Arbeitsvermittlung Gera an den ent­spre­chenden Standorten.

Informieren Sie sich auf unserer Webseite unter Karriere.haus , Sie können aber auch einen indi­vi­du­ellen Termin tele­fo­nisch bzw. per Mail unter Karriere.haus Kontakt ver­ein­baren.