Update – Neuerungen 2017 in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige!
Die Selbstständigkeit bedeutet für viele Gründer in erster Linie Freiheit. Zum Beispiel die Freiheit, unabhängig Entscheidungen zu treffen oder selbstbestimmt zu arbeiten. Doch diese Freiheit birgt auch Gefahren. Gerade in den ersten Jahren der Gründung kann eine Auftragsflaute schnell die neu gegründete Existenz bedrohen. Allerdings können sich auch Selbstständige vor einer Erwerbslosigkeit schützen.
Es ist Existenzgründern grundsätzlich möglich, auf freiwilliger Basis in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Allerdings müssen dazu einige Voraussetzungen erfüllt werden:
Die Beiträge für Selbstständige variieren zwischen den alten und neuen Bundesländern:
Sobald der Selbstständige weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet, kann er sich erwerbslos melden. Die Höhe des Arbeitslosengeldes für Selbstständige variiert in diesem Falle jedoch nicht nur zwischen alten und neuen Bundesländern, sondern auch nach der Ausbildung des Betroffenen.
Selbstständige haben Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld, wenn sie mindestens zwölf Beitragsmonate nachweisen können. Sind es sogar 24 Beitragsmonate erhöht sich der Zeitraum der Unterstützung auf 12 Monate. Wer das 50. Lebensjahr erreicht hat, erhält je nach Altersstufe und Dauer der Einzahlungen bis zu 15, 18 oder 24 Monate lang Arbeitslosengeld.
Wer als Selbstständiger Arbeitslosengeld empfängt, darf sich bis zu 165 Euro pro Monat dazuverdienen. Alle Einnahmen, die über diesen Freibetrag hinausgehen, werden vom Arbeitslosengeld abgezogen.
Diese Frage lässt sich schwer beantworten. Jeder Gründer sollte überlegen, wie groß das Risiko einer Auftragsflaute für sein Gewerbe ist und inwiefern die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung dieses Risiko abdecken können.
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Vielleicht gibt es ja noch alternative Betätigungen, die die Auftragslöcher vorübergehend stopfen können? Zudem können Selbstständige natürlich Rücklagen für den Ernstfall bilden, allerdings ist dies gerade in der Gründungsphase meist nur im kleineren Rahmen möglich. Wer weder auf eine Arbeitslosenversicherung noch auf Rücklagen im Ernstfall zurückgreifen kann, muss Hartz-IV-Leistungen beantragen.
Weitere Informationen zum Thema Existenzgründung und Arbeitslosenversicherung für Selbstständige erhalten Sie im Rahmen eines Gründercoachings der EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH.