Arbeitslosenversicherung für Selbstständige – Alles Wichtige auf einen Blick

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Absicherung für den Ernstfall: Wir geben einen Überblick über Arbeitslosenversicherung für Selbstständige.

Die Selbstständigkeit bedeutet für viele Gründer in erster Linie Freiheit. Zum Beispiel die Freiheit, unabhängig Entscheidungen zu treffen oder selbstbestimmt zu arbeiten. Doch diese Freiheit birgt auch Gefahren. Gerade in den ersten Jahren der Gründung kann eine Auftragsflaute schnell die neu gegründete Existenz bedrohen. Allerdings können sich auch Selbstständige vor einer Erwerbslosigkeit schützen.

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige – die Voraussetzungen

Es ist Existenzgründern grundsätzlich möglich, auf freiwilliger Basis in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Allerdings müssen dazu einige Voraussetzungen erfüllt werden:

  • der Antrag muss innerhalb der ersten drei Monate nach Gründung gestellt werden
  • der Antrag muss bei der Arbeitsagentur am Wohnort gestellt werden
  • der Gründer war zwei Jahre vor der Gründung mindestens zwölf Monate lang pflichtversichert
  • alternativ hat er unmittelbar vor der Gründung Arbeitslosengeld bezogen
  • die selbstständige Tätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche (Nachweis via Gewerbeanmeldung oder Bescheinigung des Steuerberaters)

Wie hoch ist der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?

Die Beiträge für Selbstständige variieren zwischen den alten und neuen Bundesländern:

  • im Jahr der Existenzgründung und dem darauffolgenden Kalenderjahr: 44,63 Euro (alte Bundesländer) bzw. 39,90 Euro (neue Bundesländer)
  • in den weiteren Jahren: 89,25 Euro (alte Bundesländer) bzw. 79,80 Euro (neue Bundesländer)

Ab wann können Selbstständige die Arbeitslosenversicherung nutzen?

Sobald der Selbstständige weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet, kann er sich erwerbslos melden. Die Höhe des Arbeitslosengeldes für Selbstständige variiert in diesem Falle jedoch nicht nur zwischen alten und neuen Bundesländern, sondern auch nach der Ausbildung des Betroffenen.

Selbstständige haben Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld, wenn sie mindestens zwölf Beitragsmonate nachweisen können. Sind es sogar 24 Beitragsmonate erhöht sich der Zeitraum der Unterstützung auf 12 Monate. Wer das 50. Lebensjahr erreicht hat, erhält je nach Altersstufe und Dauer der Einzahlungen bis zu 15, 18 oder 24 Monate lang Arbeitslosengeld.

Wer als Selbstständiger Arbeitslosengeld empfängt, darf sich bis zu 165 Euro pro Monat dazuverdienen. Alle Einnahmen, die über diesen Freibetrag hinausgehen, werden vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Wie sinnvoll ist eine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?

Diese Frage lässt sich schwer beantworten. Jeder Gründer sollte überlegen, wie groß das Risiko einer Auftragsflaute für sein Gewerbe ist und inwiefern die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung dieses Risiko abdecken können.

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Vielleicht gibt es ja noch alternative Betätigungen, die die Auftragslöcher vorübergehend stopfen können? Zudem können Selbstständige natürlich Rücklagen für den Ernstfall bilden, allerdings ist dies gerade in der Gründungsphase meist nur im kleineren Rahmen möglich. Wer weder auf eine Arbeitslosenversicherung noch auf Rücklagen im Ernstfall zurückgreifen kann, muss Hartz-IV-Leistungen beantragen.

Weitere Informationen zum Thema Existenzgründung und Arbeitslosenversicherung für Selbstständige erhalten Sie im Rahmen eines Gründercoachings der EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH.