Arbeitslosenversicherung für Selbstständige – Alles Wichtige auf einen Blick

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Absicherung für den Ernstfall: Wir geben einen Überblick über Arbeitslosenversicherung für Selbstständige.

Update – Neuerungen 2017 in der frei­wil­ligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige!

  • Beitrag in den ersten beiden Jahren der Existenzgründung: 44,63 Euro (West) und 39,90 Euro (Ost)
  • in den wei­teren Jahren: 89,25 Euro (West) und 79,80 Euro (Ost)

Die Selbstständigkeit bedeutet für viele Gründer in erster Linie Freiheit. Zum Beispiel die Freiheit, unab­hängig Entscheidungen zu treffen oder selbst­be­stimmt zu arbeiten. Doch diese Freiheit birgt auch Gefahren. Gerade in den ersten Jahren der Gründung kann eine Auftragsflaute schnell die neu gegrün­dete Existenz bedrohen. Allerdings können sich auch Selbstständige vor einer Erwerbslosigkeit schützen.

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige – die Voraussetzungen

Es ist Existenzgründern grund­sätz­lich mög­lich, auf frei­wil­liger Basis in die Arbeitslosenversicherung ein­zu­zahlen. Allerdings müssen dazu einige Voraussetzungen erfüllt werden:

  • der Antrag muss inner­halb der ersten drei Monate nach Gründung gestellt werden
  • der Antrag muss bei der Arbeitsagentur am Wohnort gestellt werden
  • der Gründer war zwei Jahre vor der Gründung min­des­tens zwölf Monate lang pflicht­ver­si­chert
  • alter­nativ hat er unmit­telbar vor der Gründung Arbeitslosengeld bezogen
  • die selbst­stän­dige Tätigkeit umfasst min­des­tens 15 Stunden pro Woche (Nachweis via Gewerbeanmeldung oder Bescheinigung des Steuerberaters)

Wie hoch ist der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?

Die Beiträge für Selbstständige vari­ieren zwi­schen den alten und neuen Bundesländern:

  • im Jahr der Existenzgründung und dem dar­auf­fol­genden Kalenderjahr: 43,58 Euro (alte Bundesländer) bzw. 37,80 Euro (neue Bundesländer)
  • in den wei­teren Jahren: 87,15 Euro (alte Bundesländer) bzw. 75,60 Euro (neue Bundesländer)

Ab wann können Selbstständige die Arbeitslosenversicherung nutzen?

Sobald der Selbstständige weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet, kann er sich erwerbslos melden. Die Höhe des Arbeitslosengeldes für Selbstständige vari­iert in diesem Falle jedoch nicht nur zwi­schen alten und neuen Bundesländern, son­dern auch nach der Ausbildung des Betroffenen.

Selbstständige haben Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld, wenn sie min­des­tens zwölf Beitragsmonate nach­weisen können. Sind es sogar 24 Beitragsmonate erhöht sich der Zeitraum der Unterstützung auf 12 Monate. Wer das 50. Lebensjahr erreicht hat, erhält je nach Altersstufe und Dauer der Einzahlungen bis zu 15, 18 oder 24 Monate lang Arbeitslosengeld.

Wer als Selbstständiger Arbeitslosengeld emp­fängt, darf sich bis zu 165 Euro pro Monat dazu­ver­dienen. Alle Einnahmen, die über diesen Freibetrag hin­aus­gehen, werden vom Arbeitslosengeld abge­zogen.

Wie sinn­voll ist eine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?

Diese Frage lässt sich schwer beant­worten. Jeder Gründer sollte über­legen, wie groß das Risiko einer Auftragsflaute für sein Gewerbe ist und inwie­fern die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung dieses Risiko abde­cken können.

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Vielleicht gibt es ja noch alter­na­tive Betätigungen, die die Auftragslöcher vor­über­ge­hend stopfen können? Zudem können Selbstständige natür­lich Rücklagen für den Ernstfall bilden, aller­dings ist dies gerade in der Gründungsphase meist nur im klei­neren Rahmen mög­lich. Wer weder auf eine Arbeitslosenversicherung noch auf Rücklagen im Ernstfall zurück­greifen kann, muss Hartz-IV-Leistungen bean­tragen.

Weitere Informationen zum Thema Existenzgründung und Arbeitslosenversicherung für Selbstständige erhalten Sie im Rahmen eines Gründercoachings der EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH.