Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) befragte rund 300 junge Unternehmen, welche Verbesserungen sie sich am Gründerstandort Deutschland wünschen. In der DIHK-Umfrage stimmte fast die Hälfte der teilnehmenden Startups an, dass der Zugang zu öffentlichen Fördermitteln in Deutschland vereinfacht werden sollte.
Ein deutliches Resultat der DIHK-Umfrage ist der Wunsch nach einem einfacheren Verfahren, um auf Fördermittel zugreifen zu können. Unter den Befragten wünschten sich 48 Prozent weniger komplizierte Antragsformulare und Nachweisverfahren für die Mittelverwendung.
Derzeit ist das Portfolio an öffentlichen Förderprogrammen groß: Über 200 Formen von Zuschüssen, vergünstigte Darlehen sowie diverse Programme von Kommunen, Ländern, Bund und EU verursachen bei Existenzgründern momentan mehr Verunsicherung als Erleichterung.
Als weiterer großer Kritikpunkt unter den Gründern stellte sich das deutsche Steuerrecht heraus. Mit 47 Prozent landet diese Nennung dicht gefolgt auf dem zweiten Platz der Umfrage. Dabei würden die Jungunternehmer bereits vergleichsweise einfache Maßnahmen als Erleichterung empfinden. Etwa die quartalsweise statt monatliche Umsatzsteuervoranmeldung oder die formlose Übermittlung des Gewinns bei Einzel- und Personenunternehmen mit mehr als 17.500 Euro Jahresumsatz. Letzteres war beispielsweise bis 2003 noch möglich.
Nicht nur steuerlich betrachtet ist die Bürokratie für viele Gründer ein Graus. So fordern 37 Prozent der befragten Startups in Deutschland sogenannte One-Stop-Shops, in denen möglichst viele Anmeldungen und Genehmigungen zentral erledigt werden können. Dies könne gern auch online in Form von E‑Government geschehen.
Ein weiteres erstrebenswertes Ziel stellt für die Befragten die Möglichkeit dar, ein Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform und inklusive aller Genehmigungen, binnen eines Monats gründen zu können.
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Auf Platz vier der DIHK-Umfrage landet schließlich der Wunsch nach einem besseren Zugang zu Beteiligungsfinanzierungen. So gaben 33 Prozent der Umfrage-Teilnehmer an, dass sie sich einen besseren Zugang zu Wachstumskapital in der Vorgründungsphase wünschen. Für 30 Prozent wäre dieser in der Wachstumsphase von Bedeutung. Dabei spielt vor allem der steuerliche Verlustanteil bei einem Wechsel des Anteilseigners eine Rolle. Der Gesetzgeber ermöglicht in diesem Falle nämlich nur dann den Erhalt des Verlustvortrags, wenn restriktive Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört beispielsweise die unveränderte Fortführung des Geschäftsbetriebs bis zum Verbrauch der Verluste.
Den vollständigen Bericht zur DIHK-Umfrage können Sie hier downloaden:
DIHK-Report 2017: Was Startups wollen
Weitere Informationen zur Gründung eines Startups in Deutschland erhalten Sie im Rahmen einer individuellen Existenzgründerberatung der EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH.