EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Was ändert sich für Gründer?

Wiedereinführung der Stechuhr? Laut EuGH-Urteil sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Angestellten zu protokollieren. Eine gute Idee?

Nur jeder fünfte Arbeitnehmer erfasst regel­mäßig seine Arbeitszeit. Unzureichend – so der kürz­lich getrof­fene EuGH-Beschluss. Der Europäische Gerichtshof ent­schied, dass Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter künftig exakt erfassen müssen. Damit auch indi­vi­du­elle Beschäftigungszeiten nach­voll­ziehbar sind, sollen Arbeitszeiten über ein objek­tives, ver­läss­li­ches sowie zugäng­li­ches System pro­to­kol­liert werden.

Was nach Wiedereinführung der Stechuhr klingt, ruft der­weil durch­mischte Meinungen hervor. Insbesondere Gründer müssen sich Gedanken machen, wie ihnen künftig der Spagat zwi­schen Gesetzgebung und Produktivität gelingt.

Arbeitszeiterfassung: Überwachung oder Selbstkontrolle?

Intention des EuGH-Urteils ist es, die Rechte der Arbeitnehmer zu stärken, da diese auf Grundlage der getrof­fenen Regelung ihre tat­säch­liche Arbeitszeit gegen­über dem Arbeitgeber nach­weisen können. Das Urteil schließt immerhin nicht nur die regu­läre Arbeitszeit mit ein, son­dern auch jede erbrachte Überstunde.

Aus Unternehmersicht erwirkt das EuGH-Urteil mit­unter Gegenteiliges: Die Aufzeichnungspflicht der Beschäftigungszeit hebt die Vertrauensarbeitszeit wieder auf. Während die Erledigung ver­ein­barter Aufgaben beim Vertrauenszeit-Modell bisher im Vordergrund stand, rückt die zeit­liche Präsenz des Arbeitnehmers folg­lich wieder in den Fokus.

So können Gründer Arbeitszeitverstöße mini­mieren

Theoretisch bedeutet der Beschluss des Europäischen Gerichtshofs für Unternehmen in Deutschland keine grund­sätz­li­chen Veränderungen. Doch ent­gegen der Theorie erfasst nicht einmal ein Viertel der Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten. Darüber hinaus ruft das Urteil noch unbe­ant­wor­tete Fragen hervor. Bedeutet die ange­strebte Neuregelung bei­spiels­weise ein Rückschritt für Angestellte in Remote Work?

Damit Gründer gegen Arbeitszeitverstöße gewappnet sind, sollten sie sich Gedanken über ein digi­tales Zeiterfassungssystem machen, das Logfiles ein­zelner Mitarbeiter doku­men­tiert, ohne dabei Datenschutzrichtlinien zu ver­letzen. Diverse Anbieter stellen kos­ten­lose, aber auch ‑pflich­tige Lösungen, die die Zeiterfassung manuell buchen oder aber auto­ma­tisch tra­cken können.

Eine aus­führ­liche Beratung zur Arbeitszeiterfassung bei Existenzgründung geben wir Interessierten in unserem Gründer-Coaching, das unab­hängig vom Standort modular buchbar ist. Sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihre Herausforderung.