EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Was ändert sich für Gründer?

Wiedereinführung der Stechuhr? Laut EuGH-Urteil sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Angestellten zu protokollieren. Eine gute Idee?

Nur jeder fünfte Arbeitnehmer erfasst regelmäßig seine Arbeitszeit. Unzureichend – so der kürzlich getroffene EuGH-Beschluss. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter künftig exakt erfassen müssen. Damit auch individuelle Beschäftigungszeiten nachvollziehbar sind, sollen Arbeitszeiten über ein objektives, verlässliches sowie zugängliches System protokolliert werden.

Was nach Wiedereinführung der Stechuhr klingt, ruft derweil durchmischte Meinungen hervor. Insbesondere Gründer müssen sich Gedanken machen, wie ihnen künftig der Spagat zwischen Gesetzgebung und Produktivität gelingt.

Arbeitszeiterfassung: Überwachung oder Selbstkontrolle?

Intention des EuGH-Urteils ist es, die Rechte der Arbeitnehmer zu stärken, da diese auf Grundlage der getroffenen Regelung ihre tatsächliche Arbeitszeit gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen können. Das Urteil schließt immerhin nicht nur die reguläre Arbeitszeit mit ein, sondern auch jede erbrachte Überstunde.

Aus Unternehmersicht erwirkt das EuGH-Urteil mitunter Gegenteiliges: Die Aufzeichnungspflicht der Beschäftigungszeit hebt die Vertrauensarbeitszeit wieder auf. Während die Erledigung vereinbarter Aufgaben beim Vertrauenszeit-Modell bisher im Vordergrund stand, rückt die zeitliche Präsenz des Arbeitnehmers folglich wieder in den Fokus.

So können Gründer Arbeitszeitverstöße minimieren

Theoretisch bedeutet der Beschluss des Europäischen Gerichtshofs für Unternehmen in Deutschland keine grundsätzlichen Veränderungen. Doch entgegen der Theorie erfasst nicht einmal ein Viertel der Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten. Darüber hinaus ruft das Urteil noch unbeantwortete Fragen hervor. Bedeutet die angestrebte Neuregelung beispielsweise ein Rückschritt für Angestellte in Remote Work?

Damit Gründer gegen Arbeitszeitverstöße gewappnet sind, sollten sie sich Gedanken über ein digitales Zeiterfassungssystem machen, das Logfiles einzelner Mitarbeiter dokumentiert, ohne dabei Datenschutzrichtlinien zu verletzen. Diverse Anbieter stellen kostenlose, aber auch -pflichtige Lösungen, die die Zeiterfassung manuell buchen oder aber automatisch tracken können.

Eine ausführliche Beratung zur Arbeitszeiterfassung bei Existenzgründung geben wir Interessierten in unserem Gründer-Coaching, das unabhängig vom Standort modular buchbar ist. Sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihre Herausforderung.