Ein Meister fällt selten vom Himmel, heißt es. Das gilt vor allem in den zulassungspflichtigen Handwerks-Gewerben, denn wer sich dort selbständig machen will, braucht dafür prinzipiell den so genannten Meisterbrief. Er muss die Meisterprüfung in seinem Handwerk bestanden haben.
Zugelassen zur Meisterprüfung wird, wer eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Den Meisterbrief braucht man für alle Handwerksberufe, die in der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) aufgeführt sind. Nur mit diesem Abschluss darf sich der Selbstständige Meister oder Meisterbetrieb nennen.
Wer den Meisterbrief nicht hat, kann aber ein Unternehmen in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben aufmachen. Welche das sind, ist in den Anlagen B1 und B2 der Handwerksordnung angegeben. Insgesamt 52 Handwerke sind seit einer Reform des Handwerksrechts im Jahr 2004 zulassungsfrei geworden.
Zur Zeit gibt es 1.007.016 Handwerksbetriebe (Stand Dezember 2014). Seit Jahren steigt ihre Zahl stetig, nur zwischen 2013 und 2014 gab es eine kleine Korrektur des Trends, denn vorletztes Jahr gab es noch 1.008.593 Betriebe.
Am stärksten steigt die Zahl der zulassungsfreien Handwerksbetriebe (Anlage B1 der Handwerksordnung). Dabei hat sich jedoch gezeigt, dass diese Unternehmen und auch die handwerksähnlichen Betriebe sich tendenziell weniger gut am Markt behaupten als die zulassungspflichtigen Handwerke.
Die erfolgreichsten Gründer sind Feinwerkmechaniker, Kälteanlagenbauer, Friseure, Hörgeräteakustiker und Orthopädieschuhmacher. Bei den zulassungsfreien Handwerken haben Fliesen‑, Platten-und Mosaikleger sowie Gebäudereiniger den größten Erfolg. Die Nische besetzen vor allem Geigenbauer, Goldschmiede oder Holzbildhauer.
Weitere Informationen zur Existenzgründung im Einzelhandel, zu Fördermöglichkeiten und zur Erstellung eines Businessplans erhalten Sie im Rahmen eines Gründercoachings der EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH.