Praktika gehören in den Lebenslauf, wenn sie zur angestrebten Stelle passen – und zwar mit konkreten Angaben zu Unternehmen, Zeitraum und Tätigkeiten. Wie ausführlich Sie Ihre Praktika beschreiben, hängt davon ab, wie weit Sie in Ihrer Karriere bereits sind. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was Sie angeben müssen, welche Praktika Sie weglassen können und wie ein professioneller Eintrag konkret aussieht.
Für Berufsanfänger sind Praktika oft der einzige Nachweis praktischer Erfahrung. Sie zeigen Personalverantwortlichen, dass Sie bereits in Unternehmen gearbeitet haben, Arbeitsabläufe kennen und fachliche Einblicke gesammelt haben. Außerdem signalisieren Praktika in relevanten Bereichen, dass Sie Ihre Karriererichtung aktiv gestalten.
Auch wer bereits mehrere Jahre Berufserfahrung hat, kann frühere Praktika kurz erwähnen – insbesondere dann, wenn sie thematisch zum Profil passen oder eine besondere Erfahrung widerspiegeln, etwa ein Auslandspraktikum.
Damit Ihr Praktikumseintrag vollständig und überzeugend wirkt, sollten Sie folgende Angaben machen:
Listen Sie Ihre Praktika in umgekehrter Chronologie auf: Das aktuellste Praktikum steht oben, ältere Tätigkeiten folgen darunter. Das zuletzt absolvierte Praktikum beschreiben Sie am ausführlichsten, da es Ihren aktuellen Entwicklungsstand am besten widerspiegelt.
März 2023 – August 2023 Praktikant Online-Marketing | Muster GmbH, Berlin
Bekannte Unternehmen im Lebenslauf können dabei zusätzlich positiv auffallen. Gleichzeitig zählt vor allem, was Sie in dem Praktikum gelernt und geleistet haben – deshalb sind die Tätigkeiten entscheidend.
Wer am Anfang der Karriere steht, sollte alle thematisch relevanten Praktika vollständig im Lebenslauf aufführen. Dazu gehört auch der Abschnitt „Berufserfahrung”, in dem Praktika gleichwertig neben anderen Tätigkeiten erscheinen. Vergessen Sie außerdem nicht, die entsprechenden Praktikumszeugnisse Ihrer Bewerbung beizufügen – sie belegen Ihre Angaben und stärken Ihre Glaubwürdigkeit.
Ein Hinweis zum Ort: Wer bereits an verschiedenen Standorten oder sogar im Ausland tätig war, signalisiert Flexibilität und Offenheit – beides Eigenschaften, die viele Arbeitgeber schätzen.
Beide Formen gehören in den Lebenslauf, wenn sie fachlich relevant sind. Beim Pflichtpraktikum, das im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums absolviert wurde, können Sie optional den Hinweis „(Pflichtpraktikum)” ergänzen – das schafft Transparenz. Freiwillige Praktika zeigen darüber hinaus Eigeninitiative und Motivation, was Personalverantwortliche in der Regel positiv bewerten.
Es gibt keine feste Zahl. Entscheidend ist die fachliche Relevanz für die angestrebte Stelle. Wenn Sie viele Praktika absolviert haben, wählen Sie die drei bis fünf aus, die am besten zu Ihrer Bewerbung passen. Praktika, die thematisch nicht zur Stelle passen oder sehr kurz waren (unter zwei Wochen), können Sie weglassen.
Wer bereits mehrere Jahre Berufserfahrung gesammelt hat, muss Praktika nicht mehr ausführlich beschreiben. Bei einer Bewerbung auf eine Angestellten-Stelle reicht eine kurze Erwähnung ohne detaillierte Tätigkeitsbeschreibung. Bei einer Bewerbung auf eine Führungsposition hingegen können Praktika vollständig entfallen – jahrelange Erfahrung in leitender Funktion spricht für sich.
Ja. Sie sind nicht verpflichtet, alle Praktika anzugeben. Lassen Sie Praktika weg, die thematisch nicht zur angestrebten Stelle passen, sehr kurz waren oder aus einer Phase stammen, in der Sie eine andere Berufsrichtung ausprobiert haben. Ihr Lebenslauf soll ein stimmiges Bild Ihrer Karriereentwicklung zeichnen – deshalb ist Selektion nicht nur erlaubt, sondern sinnvoll.
Wenn Sie kein Praktikumszeugnis erhalten haben oder es nicht mehr auffindbar ist, können Sie das Praktikum dennoch im Lebenslauf angeben. Fügen Sie in diesem Fall keinen entsprechenden Nachweis bei und erwähnen Sie das Fehlen im Zweifel im Anschreiben oder im Vorstellungsgespräch kurz. Für Kurzpraktika unter vier Wochen wird in der Regel ohnehin kein Zeugnis ausgestellt.
Es gibt keine Mindestdauer. Praktika ab zwei Wochen können sinnvoll sein, wenn sie fachlich relevant sind. Kürzere Schnupperpraktika lassen Sie in der Regel weg.
Praktika gehören in den Abschnitt „Berufserfahrung”, geordnet in umgekehrter Chronologie. Bei Berufsanfängern können sie auch unter einem eigenen Abschnitt „Praktika” aufgeführt werden, wenn noch wenig andere Berufserfahrung vorhanden ist.
Ja, zumindest für relevante Praktika. Drei bis fünf Bullet-Points reichen aus. Beschreiben Sie konkrete Aufgaben statt allgemeiner Formulierungen wie „Unterstützung des Teams”.
Das ist möglich, sollte aber gut überlegt sein. Wenn Sie einen plausiblen Grund für den Abbruch haben, können Sie das Praktikum mit dem tatsächlichen Zeitraum angeben. Im Vorstellungsgespräch sollten Sie auf Nachfrage offen damit umgehen.
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