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Neue Vorschriften im Bewachungsgewerbe

Neue Vorschriften im Bewachungsgewerbe

Neue Vorschriften im Bewachungsgewerbe gem. § 34a der Gewerbeordnung sorgen für verschärfte Regelungen in Bewachungsunternehmen. Neben den bestehenden Vorschriften wurden nun zusätzliche Nachweispflichten und neue Kriterien zur Prüfung der Zuverlässigkeit eingeführt. IHK-Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung notwendig Gründer im Bewachungsgewerbe sind nun verpflichtet, bei der Gewerbeanmeldung einen Sachkundenachweis über die rechtlichen und…