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Muss ich angeben, wie ich auf die Stellenanzeige auf­merksam geworden bin?

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Wie so oft gilt: Sie müssen gar nichts. Nicht einmal erwähnen, wie Sie auf die Stellenanzeige auf­merksam geworden sind. Ist der oder die Personalverantwortliche daran inter­es­siert, wird er oder sie Sie per­sön­lich danach fragen.

Jedoch können Sie die Quellenangabe nutzen, um etwas über sich preis­zu­geben. Zum Beispiel, dass Ihnen die Stelle über einen gemein­samen per­sön­li­chen Kontakt emp­fohlen wurde, dass Sie dem Unternehmen auf­grund der span­nenden Thematik schon lange auf Social Media folgen oder aber dass das Gespräch auf der Fachmesse Ende letzten Monats einen blei­benden Eindruck bei Ihnen hin­ter­lassen hat. 

Handelt es sich um eine Initiativbewerbung, fokus­sieren Sie sich auf Ihre Motivation. Heben Sie hervor, durch welche Kompetenzen oder Qualifikationen Sie Ihren Wunscharbeitgeber als Leistungsträger künftig berei­chern können. Idealerweise haben Sie sich vorab beim Unternehmen erkun­digt, ob Initiativbewerbungen erwünscht sind. Falls ein vor­he­riges Telefonat statt­fand, nehmen Sie darauf Bezug und spre­chen Sie Ihre Kontaktperson aktiv an. 

Weitere Details finden Sie in unserem Blogbeitrag zur Initiativbewerbung: